4. ÄnderungsVO - Sachsen-Anhalt bleibt bis 10. März 2021 im Lockdown

Einheitsgemeinde Biederitz, den 12. 02. 2021

Ab dem 15. Februar 2021 tritt die 4. ÄnderungsVO der 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Die Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 10. März 2021.

 

Änderungen, welche die neue Verordnung ab dem 01. März vorsieht, sind u.a.: 

 

  • Kitas und Schulen sollen im eingeschränkten Regelbetrieb und unter Einhaltung der bekannten Hygienevorschriften wieder öffnen. An Grund- und Förderschulen findet Präsenzunterricht, jedoch ohne Präsenzpflicht statt. 

 

  • Friseure können unter strengen Hygiene-Auflagen ebenfalls wieder öffnen. Termine müssen vorab telefonisch oder online vereinbart sowie eine FFP2- oder eine medizinische Maske getragen werden.

 

  • Dienstleistungen der Fußpflege mit Ausnahme dekorativer Maßnahmen am Fuß sind jetzt zulässig, wenn die Hygieneregeln eingehalten und Termine telefonisch oder online vereinbart werden. Medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere die durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Medizinische Fußpfleger (Podologen) erbracht werden, bleiben weiter möglich.

 

  • Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter: Erlaubt sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Kontakte sollten auf das absolut notwendige Minimum beschränkt bleiben, die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, sollten möglichst konstant gehalten werden.

 

Die vollständige geänderte Verordnung ist weiter unten als Download abrufbar.