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Rückerstattung von Beiträgen für die Nichtinanspruchnahme der Notbetreuung im Januar und Februar 2021

Einheitsgemeinde Biederitz, den 23. 02. 2021

Liebe Eltern,

 

die Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 wurden zwischenzeitlich durch die Gemeinde Biederitz eingezogen.

 

Bei den Eltern, deren Kinder nicht in der Notbetreuung waren, erfolgt eine Rückerstattung der Elternbeiträge durch die Gemeinde Biederitz.

 

Wir bitten alle betroffenen Eltern um ein wenig Geduld und Verständnis dafür, dass nicht sofort eine Rückerstattung erfolgen kann. In der Kita-und Hortverwaltung ist durch die pandemiebedingten Sondersituationen ein sehr großer Aufwand an Verwaltungsarbeiten zu bewältigen.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.


Ihre KITA- und Hortverwaltung der Gemeinde Biederitz

 
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