Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Einheitsgemeinde Biederitz, den 27. 02. 2021

Gemäß § 28 Abs. 2 LWaldG LSA sind Hunde in der Zeit zwischen dem 1. März und 15. Juli in Feld oder Wald, einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen, anzuleinen.

 

Bei der sogenannten Brut- und Setzzeit handelt es sich um den Zeitraum, in dem die Tiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Hierbei bezieht sich der Begriff Brutzeit auf die nistenden Vögel, welche die gelegten Eier bis zum Schlüpfen der Jungen warmhalten müssen. In der Jagdsprache ist mit der Setzzeit die Zeit gemeint, in der die Elterntiere mit der Aufzucht ihrer Nachkommen beschäftigt sind.

 

In den letzten Jahren wurden viele Hundehalter angetroffen, die dieser Regelung nicht gefolgt sind. Einige haben ihre Hunde auf Rehe gehetzt und sogar bei Störchen wurde keine Rücksicht genommen.

 

Verantwortungsbewusste Hundebesitzer gehen diese wenigen Wochen daher mit gutem Beispiel voran und behalten ihre Hunde an der Leine.

 

Ferner existiert aufgrund der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Biederitz innerorts die Pflicht für Tierhalter und die mit der Führung beauftragten Personen, zu verhüten, dass ihr Tier auf Straßen und in Anlagen unbeaufsichtigt herumläuft, Personen oder Tiere anspringt, anfällt oder beißt.

 

Bitte beachten Sie diese Regelungen und informieren Sie auch andere Hundehalter, die sich mit solchen Bestimmungen noch nicht auseinandergesetzt haben.

 

Schlimmstenfalls können Verstöße mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.