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Sachsen-Anhalt geht weitere Schritte Richtung Öffnung

Einheitsgemeinde Biederitz, den 08. 03. 2021

Mit der 10. Corona-Eindämmungsverordnung gelten ab dem 8. März weitere Lockerungen:

 

  • Der Einzelhandel wird mittels Terminshopping schrittweise wieder geöffnet. Ab Montag können Kunden per Telefon oder im Internet Termine in den Läden buchen. Eine Testpflicht für Kund:innen ist in der 10. Eindämmungsverordnung noch nicht vorgesehen. 

 

  • Private Kontaktbeschränkungen werden erweitert. Treffen eines Hausstandes mit einem weiteren Hausstand sind möglich, wenn der weitere Hausstand nicht mehr als fünf Personen umfasst.

 

  • Besuche in Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, Archive und Bibliotheken sind nach Terminbuchung wieder möglich.

 

  • Zusätzlich zu Friseur- und Fußpflegesalons können auch Kosmetik- und Nagelstudios sowie andere Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wieder öffnen.

 

  • Mehr Möglichkeiten bestehen für organisiertem Sport im Freien, im Kinder- und Jugendbereich können sogar Gruppen von bis zu 20 Personen trainieren.

 

 

Die Regelungen gelten für das gesamte Bundesland, unabhängig vom Infektionsgeschehen in den einzelnen Landkreisen. Die Landkreise und kreisfreien Städte mit einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, die Kontakte weiter einzuschränken. Die Verordnung gilt bis zum 28. März.

 

Die vollständige Verordnung finden Sie weiter unten bei Downloads.

 
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