11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung: Sachsen-Anhalt ermöglicht Modellprojekte

Einheitsgemeinde Biederitz, den 27. 03. 2021

Die neue Verordnung tritt am Montag, 29. März, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 18. April.

 

Dazu hat das Land folgende Pressemitteilung herausgegeben:

 

"Die Landkreise und kreisfreien Städte können nach Ostern mit Modellprojekten weitere Öffnungsschritte unter strengen Hygienemaßnahmen erproben. Das sieht die 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde. Diese zeitlich befristeten Projekte müssen von den für die jeweiligen Veranstaltungen, Einrichtungen oder Angebote zuständigen Ministerien genehmigt werden.

 

Ziel der Modellprojekte ist es, die Umsetzung von Öffnungsschritten unter Nutzung von Testungen zu untersuchen. Damit können auch IT-gestützte Prozesse zur Kontaktnachverfolgung und zum Testnachweis erprobt werden. Wichtig ist, dass das einzelne Modellprojekt räumlich eingegrenzt wird. Die Genehmigung kann aufgehoben werden, wenn innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der Covid-19-Neuinfektionen kumulativ den Wert von 200 je 100.000 Einwohnern an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet.

 

Sprach- und Integrationskurse, Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse, Angebote zur Prüfungsvorbereitung, außerschulische Nachhilfeangebote und Erste-Hilfe-Kurse können unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen (höchstens zehn Teilnehmer) durchgeführt werden. „Das ermöglicht auch entsprechende Angebote an Volkshochschulen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Für Musikschulen gilt: Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten sind nur als Einzelunterricht und unter Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern zwischen den Personen zulässig.

 

Aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens und der hohen Verbreitung von Virus-Mutationen können abgesehen von den Modellprojekten derzeit landesweit keine weiteren Öffnungsschritte erfolgen. Sachsen-Anhalt wird zudem die Testungen auf das Corona-Virus ausweiten. Das Land stellt den Schulen und Kindertageseinrichtungen Selbsttests zur Verfügung."

 

Die vollständige Verordnung finden Sie weiter unten bei Downloads.