Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bundesregelungen zur Notbremse

Einheitsgemeinde Biederitz, den 24. 04. 2021

Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 22. April 2021 durch die Bundesregierung gelten aufgrund der mehrtägigen Überschreitung der 100ter-Marke bei der 7-Tage-Inzidenz ab dem 24. April 2021 weitere Einschränkungen hinsichtlich der Kontakte für den öffentlichen und privaten Raum im Jerichower Land.

 

Private Zusammenkünfte sind im öffentlichen oder privaten Raum nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Haushalts, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder im Rahmen von Veranstaltungen bis 30 Personen bei Todesfällen stattfinden, bleiben unberührt.

 

Der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft samt dem dazugehörigen befriedeten Besitztum ist von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetags untersagt. Ausnahmen bilden die Abwendung von Gefahr für Leib und Leben, die Berufsausübung im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien sowie der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts. Weitere Gründe sind die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren sowie aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken. Außerdem darf in der Zeit von 22:00 Uhr und 24:00 Uhr allein im Freien körperliche Bewegung ausgeübt werden, dies jedoch nicht in Sportanlagen.

 

Die Durchführung von Präsenzunterricht ist für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen nur in Form von Wechselunterricht zulässig.

 

       

Bundesregelungen

 

Die o.g. Abbildung zeigt die allgemeinen Bundesregelungen (Foto: Bundesregierung).

Weiter unten finden Sie die vollständige zweite Rechtsverordnung des LK JL zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im LK JL  als Download.

 
Erfahren Sie mehr!
 

Online buchen

sagsunseinfach

RBB Biederitz
 
 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

Keine Veranstaltungen gefunden
 
 
Anfahrt
 
 
 
Login   ·   Impressum   ·   Startseite   ·   Datenschutz   ·   Barrierefreiheit