Lärmbelästigung - Ihr Ordnungsamt informiert

Einheitsgemeinde Biederitz, den 13. 08. 2021

Zahlreiche Anlässe können aus einer nachbarschaftlichen Gemeinschaft einen immer schlimmer werdenden Streitfall unter den beteiligten Parteien hervorrufen. Ein Großteil der Beschwerden zielt dabei auf ruhestörenden Lärm.

Ein friedliches Miteinander ist das oberste Gebot in der unmittelbaren Nachbarschaft. Für alle anderen Fälle kümmern sich zuständige Behörden um eine gütliche Einigung oder auch die Ahndung/ Verfolgung von Verstößen.

Sollte beispielsweise keine Einigung zwischen den Streitparteien gefunden werden, kann die in Biederitz befindliche Schiedsstelle hinzugezogen werden. Diese führt ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durch. Würde das Güteverfahren durch die Schiedsstelle ebenfalls scheitern, erstellt die ehrenamtliche Schiedsperson eine Bescheinigung, die den Weg für eine Klage vor dem Amtsgericht freimacht.

Bei der Verfolgung von Verstößen ist es wichtig, die einzelnen Zuständigkeiten der Ordnungsbehörden differenzieren zu können:

Wird der Lärm durch Maschinen oder Geräte (z.B. Rasenmäher, Motorkettensägen, Betonmischer, Heckenscheren, Freischneider o.ä.) verursacht? Dann ist die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land der richtige Ansprechpartner. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung liegt folglich im Zuständigkeitsbereich der o.g. Behörde.

Wird der Lärm durch laute Feiern oder Haustiere verursacht, vollzieht wiederum das Ordnungsamt der Gemeinde Biederitz das Ordnungswidrigkeitengesetz. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die Allgemeinheit (mehrere Parteien) im erheblichen Maße (schwerwiegend und regelmäßig) belästigt fühlen muss.

Für Lärm durch gewerbliche Anlagen oder Betriebe ist die untere Immissionsschutzbehörde zuständig.

Grundsätzlich gilt die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe sowie die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, da hier ein höheres Ruhebedürfnis besteht. Die Mittagsruhe ist nicht mehr bundesweit gesetzlich vorgeschrieben. Zudem befinden sich in der aktuell geltenden Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Biederitz keine gesonderten Festlegungen bezüglich der Mittagsruhe.


„Durch eine gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Ruhezeiten kann einem Nachbarschaftsstreit oder einer generellen Lärmbelästigung in jedem Fall vorgebeugt werden“, so appelliert das Ordnungsamt an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.

Kontaktdaten der Behörden

Schiedsstelle Biederitz:

Tel.: 0171/6306239 oder E-Mail:

Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises:

Tel.: 03921 949 7000 oder E-Mail:

Gemeinde Biederitz, Ordnungsamt:

Tel.: 039292/60372 oder E-Mail: