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Das Betreten der Verwaltung ist ab dem 25.11.21 nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich

Einheitsgemeinde Biederitz, den 24. 11. 2021

Im Zuge des Erlasses der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes wird die Gemeinde Biederitz die Eingangstür zur Verwaltung ab dem 25.11.2021 wieder verschließen. Das Betreten der Einrichtung ist dann nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

In der aktuellen Situation sind persönliche Kontakte auf das absolut Notwendigste zu beschränken und möglichst zu vermeiden. Stattdessen sind vermehrt alternative Kommunikationswege, wie Telefon, E-Mail, Schriftverkehr, zu nutzen.

 

Sofern ein persönliches Gespräch unabweislich ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Allgemein sind wir wie nachfolgend aufgeführt zu erreichen:

 

Tel.: 039292/ 603 72
Mail:   
Online-Termin:   www.gemeinde-biederitz.de/seite/478175/online-termine-buchen.html

 

Die Beantragung eines Online-Termins stellt hierbei die effizienteste Variante dar, denn dies erfolgt einfach, übersichtlich und ist unabhängig von bestehenden Öffnungszeiten rund um die Uhr möglich.

 

Für unaufschiebbare Angelegenheiten, die einen Besuch im Einwohnermeldeamt nach sich ziehen, können Sie sich per E-Mail oder telefonisch einen Termin geben lassen.

 

Hinweis:

Beim Betreten und Verlassen des Verwaltungsgebäudes ist das bereitgestellte Desinfektionsmittel zu nutzen. Der Eintritt ist nur für Personen gestattet, die sich gesund fühlen und keine Symptome des neuartigen Coronavirus (z. B. Fieber, Husten, Atemnot) aufweisen. Des Weiteren ist ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu verwenden. Ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis ist zunächst nicht erforderlich.

 

Diese Verhaltensregeln dienen dem Schutz der Besucherinnen und Besuchern sowie der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung. Ein verantwortungsbewusstes Handeln ist zur Verminderung des Infektionsrisikos mit dem neuen Coronavirus und der Eindämmung der Pandemie in der Gemeinde Biederitz unabdingbar.

 
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