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Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen

Einheitsgemeinde Biederitz, den 28. 06. 2022

Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände in den Seen und Flüssen hat der Landkreis eine seit Donnerstag, 23. Juni 2022 gültige Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen erlassen. Jegliche Entnahmen mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern sind bis zum 30. September 2022 oder bis auf Widerruf untersagt. Dies gilt auch für die Wasserentnahme aus Brunnen zur Bewässerung in der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Hierzu zählen auch private Gartenbrunnen. Eine Ausnahme kann die Ausübung von sportlichen Aktivitäten (z. B. Fußballplätze) bilden, wo in dringenden Fällen eine Ausnahmegenehmigung zur Tagesbewässerung beantragt werden kann.

 

Durch die anhaltende Trockenheit in den vergangenen Jahren haben sich in den Oberflächengewässern sowie beim Grundwasser sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Obwohl die Niederschlagsmengen im Kreisgebiet zuletzt von Jahr zu Jahr stiegen, sorgt die ebenso jährlich steigende Entwicklung der Sonnenstunden und die damit verbundene Erhöhung der Lufttemperatur für eine schnelle Verdunstung. Entsprechend kann der vermehrte Niederschlag kaum das Grundwasser erreichen. Eine Änderung der Situation ist nicht absehbar, da in naher Zukunft keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten sind. Die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände führen zu nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässerökologie.

 

Die Kreisverwaltung bittet daher eindringlich, sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Auch in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr ist eine mögliche Bewässerung auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken. Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen kann im Amtsblatt Nr. 14/2022 auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de eingesehen werden.

 
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