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Öffentliche Bekanntmachung des Ehle/Ihle Verbands - Gewässerunterhaltungsarbeiten

Einheitsgemeinde Biederitz, den 28. 06. 2022

Der Ehle/Ihle Verband gibt hierdurch bekannt, dass in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.01.2023 an allen Verbandsgewässern (Gewässer II. Ordnung) Unterhaltungs- arbeiten durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck haben die Eigentümer oder Nutzer der Anliegergrundstücke und der Gewässergrundstücke den ausführenden Firmen sowie den Dienstkräften des Verbandes Zutritt zu diesen Gewässern sowie die notwendige Bau- und Arbeitsfreiheit an den Gewässern zu gewähren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Anlieger und Hinterlieger das Einebnen von Aushub und damit auch das Ablagern von Mähgut nach § 66 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt zu dulden haben.

 

Wir bitten darum, parallel zu den Gewässern einen 5 m breiten Streifen für die maschinelle Unterhaltung freizuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, weil ein Grundstück in seinem Bestand besonders gesichert werden muss oder weil Anlagen im oder am Gewässer die Unterhaltung erschweren, so hat der Eigentümer nach § 64 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt die daraus entstehenden Mehrkosten dem Ehle / Ihle Verband zu ersetzen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn eine maschinelle Unterhaltung aufgrund von Anlagen im und am Gewässer nicht möglich ist und daher eine manuelle Unterhaltung ausgeführt werden muss.

 

Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG), Bundesgesetzblatt Teil I vom 20.02.1991, das Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 07.09.1993 (GVBL LSA Nr. 38/1993) zuletzt geändert am 18.12.2015 (GVBl LSA S. 659), sowie die Satzung des Ehle/Ihle Verbandes vom 20.08.1992 zuletzt geändert und veröffentlicht am 30.12.2021.

 

Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in allen Mitgliedsgemeinden. Es besteht somit kein Grund zur Beunruhigung und Besorgnis, wenn im November oder Dezember noch nicht alle Gewässer unterhalten sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch uns nicht!

Generell ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschauende Maßnahme, d.h. mit den Arbeiten wird die hydraulische Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse im Herbst und insbesondere im folgenden Frühjahr gesichert. Jährlich wiederkehrende Arbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung) werden erst zu Beginn der Arbeiten, Aufgrund der tatsächlichen Bedingungen/hydraulischen Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung, technologischen Fragen, zeitlich durch den Verband eingeordnet.

 

Einsichtnahme in die Liste der Verbandsgewässer sowie nähere Auskünfte sind in der Geschäftsstelle des Verbandes zu den Geschäftszeiten Mo – Do 7.00 – 16.00 Uhr sowie freitags 7.00 – 12.00 Uhr auf Voranmeldung möglich.

 

Anschrift der Geschäftsstelle:   

Ehle/Ihle Verband 

Alte Ziegelei

39291 Möckern OT Stegelitz

 

Stegelitz, den 27.06.2022

 

Oliver Uhlmann

Geschäftsführer

 
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