Bewerbungen zum Amt eines Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Die Wahl der Schöffen für Strafverfahren gegen Erwachsene erfolgt auf der Grundlage einer Liste von Kandidaten, welche der Gemeinde-/Stadtrat dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vorschlägt.
Bewerbung als Schöffe
Personen, die sich selbst um das Amt eines Schöffen bewerben wollen, richten Ihre Bewerbung an die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Hinweis
Die Bewerbungsfrist endet am 31.05.2023.
Das entsprechende Bewerbungsformular finden Sie unter Downloads.
Weitere Informationen zur Schöffenwahl 2023 finden Sie hier.