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Hochzeitsbräuche in Biederitz - ein Auszug aus der Ortschronik

Vor dem Aufgebot

Eine Notiz im Biederitzer Kirchenbuch aus dem Jahre 1714 besagt: Der König von Preußen hatte eine Verordnung erlassen, wonach jeder junge Mann, der heiraten wollte, zuvor den Nachweis zu erbringen hatte, daß er eine Anzahl Obstbäume gepflanzt habe, widrigenfalls ein Thaler an die Amtskasse zu zahlen war.

 

Der erste, bei dem diese Anordnung in Biederitz zur Auswirkung kam, war der Schwiegersohn des Schulzen Hans Illies. Der hat die Sache wohl nicht ernst genommen, oder er hatte im Frühjahr zur Pflanzzeit der Obstbäume noch nicht gewußt, daß er Anfang Oktober heiraten würde; jedenfalls konnte er nicht den erforderlichen Nachweis der erfolgten Obstbaumpflanzung erbringen, und so mußte für ihn gezahlt werden.Der damalige Pfarrer berichtet darüber folgendes:

 

„Weil nun dedato den 16. Januar 1714 ein allergnädigstes Edikt ergangen wegen Pflanzung 6 wilder und 6 Obstbäume, daß niemand eher solle kopuliert werden bis 1 Thaler zum Unterpfand erleget, solange bis die Pflanzung bewerkstelliget, also wird vermögen obrigkeitlichen Befehls und nach Forstrechnung von Trinitatis 1714 der Anfang gemacht und damit intinuiret. Den 10. Oktober ist Joachim Müller, Junggesell und Ackermann mit Jungfrau Maria Illies unseres Schulzen Tochter, ehelich kopuliert worden, nachdem er einen Schein der hochlob. Amts Möller Vgt. eduzieret. Dafür auch der Schulze karieret. Weil aber der Herr Oberforstmeister damit nicht zufrieden, also habe ich 12 Groschen müssen gegen Quittung in die Forstrechnung für ihn vorschießen, welche er mir soll wiedergeben.“


Einladung

Für die feierliche Einladung sah man sich nach einigen jungen Burschen um, die der Rede nicht ganz ungewandt sein durften, denn sie hatten ja den Gruß und die Einladung des Hochzeitshauses auszurichten. Ob diese nur in einfacher Form erfolgte, wie z.B. früher in Ummendorf, wo sie lautete:“ Wir sollen eine Gruß bestellen von Braut und Bräutigam, und Sie sollen zur Hochzeit kommen!“. Oder ob sie in gereimter Form geschah, wie z.B. in Grauingen, ist für Biederitz nicht feststellbar gewesen.

 

In Biederitz kam es schon um 1720 herum auf, daß bei manchen Hochzeiten der Kantor die Einladung besorgte. Er wurde dann dafür zur Mahlzeit zugezogen wie auch der Pfarrer.


Vorbereitungen für den Tag der Hochzeit

Besonders arbeitsreich waren die letzten Tage vor der Hochzeit. Ein Schlachtetag wurde angesetzt, wo fleißig Würste gestopft, Braten vorbereitet und allerlei Fleischdelikatessen wie Sülze usw. hergestellt wurden. Nicht minder wichtig war der Backtag, an dem sich zum Schluß die Weiß- und Schwarzbrote in Stapeln türmten, Blech- und Napfkuchen in Mengen auf den Kuchengerüsten standen; denn von allem mußte reichlich, sehr reichlich vorhanden sein, weil ja nicht nur die Sättigung der Gäste an der Hochzeitstafel zu bedenken war, nein, man nahm ja auch gern eine tüchtige Portion des Kuchens - manchmal auch etwas Fleisch - in einem Tuch mit nach Hause, das sogenannte Hochzeitsbündel. Und wieviel wurde auch an die armen Leute und an die Kinder am Polterabend verteilt!

 

War nun das Vorbereiten der Braten und sonstigen Fleischgerichte sowie das Backen vor allem eine Arbeit der Frauen, so fiel inzwischen den Männern die Aufgabe zu, für die großen Hochzeiten die Scheunentennen herzurichten und zu schmücken, weil die Räume des Hauses nicht ausreichten, besonders wenn schließlich der Tanz begann. Nur selten wurde in den älteren Zeiten der Gasthof benutzt.  Für Biederitz wird das z.B. im Jahr 1654 als etwas Besonderes im Kirchenbuch hervorgehoben.

 

War dann schließlich unter den mannigfaltigen Vorbereitungen der Vortag der Hochzeit herbeigekommen, dann wurde der Brautwagen mit all dem, was die Braut an Möbeln, Geräten, Wäsche und Betten mit in die Ehe brachte, zum Hof des Bräutigams gefahren. Das war ein besonderes Vorrecht und Vergnügen der jungen Burschen wie auch am Hochzeitstage das Einholen der Braut, wenn sie außerhalb der Ortsgemarkung wohnte. Dann gings zu Pferd nach der Heimat der Braut und mit ihr dann wieder zurück. Festlich geputzt, jagten die jungen Reiter vor und neben dem Wagen einher, wobei immer wieder Gewehre und Pistolen abgeschossen wurden. Das hat begreiflicherweise zu manchem Unheil geführt, weshalb die Behörden schon frühzeitig Verbote dagegen erlassen hatten, offenbar lange Zeit ohne Erfolg. Die Pfarrer mußten in ihren Visitationsantworten darüber berichten, und noch 1737 lesen wir in einem Visitationsbericht von Biederitz, daß das Einholen der Bräute und das gefährliche Schießen noch sehr im Schwange seien.


Hochzeitsschmaus

Was hier in Biederitz um 1750 eine Halbspännerbraut an Wäsche usw. mitbrachte, geht aus einem Ehevertrag des A. Ferchland hervor, der sich im Landesarchiv Magdeburg befindet. Außer der selbstverständlichen Leibwäsche verspricht darin der Brautvater „seiner geliebten Tochter, als Sophie Elben mit zu gäben an bahren Gelde 200 und 50 Thaler, 1 Pferd, 2 Kühe, 10 Schafe. Auch ein wohlgemachtes Bette, 1 Oberbett, 2 Unterbetten, 2 Püllen, 8 Bettlaken, 8 Tischlaken, 8 Handtücher und die halbe Hochzeit.“

 

Bei einer reichen Ackermannstochter war es natürlich dementsprechend mehr. Das zeigt ein etwa aus derselben Zeit stammender Vertrag zwischen dem damaligen Lehnschulzen Peter Illies und seinem Sohn Benedikt, dem dadurch der Schulzenhof übergeben wurde. Darin wurde u.a. auch festgesetzt, was dieser Benedikt an seine Schwester Katharina Margarethe Illies zu geben hatte, nämlich 800 Thaler „und außer diesen 800 Thalern sollte er bei deren Ausstattung derselben 1 Pferd, 3 Kühe, 15 Schafe geben.“ Interessant, was der Bruder seiner Schwester zur Ausrichtung des Hochzeitsfestes zu liefern hatte. In dem Vertrag heißt es „ingleichen soll er derselben auch die Hochzeit zur Hälfte ausrichten, weil der Bräutigam die andere Hälfte der Hochzeitskosten dem Gebrauch nach zu tragen pflegt.“ Zur Hälfte der Hochzeit aber müsse er seiner Schwester geben:

 

„6 Scheffel Roggen, 6 Scheffel Weizen, 1 Ochsen oder 6 Thaler, 2 fette Schweine oder statt deren selben 12 Thaler, 3 fette Hammel oder 4 Thaler, 8 fette Gänse, 10 Hühner, 2 Kälber, 2 lange Faß gut Bier, 2 Thaler zu Gewürzen, 16 Thaler oder ein Ehrenkleid, 3 Thaler zu Brantwein, 2 Thaler oder 2 Mandel alten guten Käse und endlich 2 Thaler zu Hochzeitstüchern.“

 

Bei dieser Aufzählung der einen „Hälfte“ der Hochzeitsaufwendungen kann man sich gut vorstellen, daß das ganze Dorf eingeladen war und die Feier über mehrere Tage dauerte. Das geschah nämlich früher auch hier in Biederitz, wie es deutlich aus der Beantwortung der Visitationsfragen von 1722 hervorgeht. Da wurde der damalige Prediger gefragt,“ wie lange Hochzeiten gehalten werden und um welche Zeit des Abends die Gäste voneinander gehen, auch wie sich die Musikanten in geziemenden Schranken einer christlichen Ehrbarkeit halten und wie lange diese geduldet werden.“ Die Antwort des Biederitzer Predigers war: “ Zwei bis drei Tage. Die Gäste darf niemand heißen weggehen, etliche sollen sitzen bleiben bis Mitternacht und verdienen die Musikanten Geld, so lange sie können.“

 

Natürlich bewegten sich die meisten Hochzeiten in kleinerem Rahmen. Dies zeigt die schon erwähnte Halbspänner-Verschreibung, in der es mit Bezug auf die an den Bruder Georg zu leistende halbe Hochzeitsgabe wörtlich heißt:

 

“ Ferner 2 Tonnen Bier, 2 Scheffel Weizen, 2 Scheffel Roggen, ein gäriges Fettschwein, 2 Hammel, 2 Gänse, 4 Hühner, Für Rindfleisch 3 Thaler, Für Brantwein, Gewürz, Tabak und Pfeifen 2 Thaler.“

 

Eine anständige Grundlage für einen Hochzeitsschmaus, wenn man die zweite Hälfte, die von der Braut bzw. von ihrem Vater zu liefern ist, berücksichtigt!


Die Brautsuppe

Die Brautsuppe, d.h. eine große ausgedehnte Abspeisung der Gäste vor dem Zug zur Kirche, scheint in Biederitz um 1720 nicht mehr üblich gewesen zu sein nach den damaligen Visitationsberichten. Darum trifft für diese und die spätere Zeit in Biederitz nicht mehr zu, worüber schon 1567 der alte Pfarrer Cyriacus Spangenberg in seinem „Ehlespiegel“ klagte:

„Da bleiben etliche über den Suppen, essen und saufen, darüber sie sich verspäten, bis daß die Predigt mehr denn halb aus ist; wenn sie dann schon in die Predigt kommen, so sind sie eines Teils halb, die anderen ganz voll. Auch hatten die Gäste mehr Achtung auf den Tischgang statt auf den Kirchgang.“


Der Hochzeitstag

Auf dem Weg zur Kirche schwieg die Musik; da ließ man die Glocken reden, und erst nachdem unter dem Wort Gottes und seinem Segen die Brautleute sich vor dem Altar die Hände zum Bund fürs Leben gereicht und die Trauringe gewechselt hatten und nun als junges Ehepaar nach dem Schlußchoral die Kirche verließen, wurden sie an der Kirchtür von der Musik empfangen und unter frohen Weisen zum Hochzeitshause geleitet. Dort wurde ihnen an der Tür Brot, Salz und Wasser gereicht, wovon sie etwas genießen mußten, und dann gings zum lecker bereiteten Mahle für alle Hochzeitsgäste. Die Biederitzer Speisenfolge bei einer großen Bauernhochzeit war nicht mehr feststellbar, doch wird sie ähnlich gewesen sein wie bei großen Hochzeiten sonst in der Umgebung von Magdeburg, wofür E. Stegemann in seiner Schrift „Aus dem Volks- und Brauchtum Magdeburgs und der Börde“ folgenden Speisezettel angibt:

 

  1. Hirse mit Reis gekocht und mit Zucker und Zimt bestreut
  2. Rindfleisch mit großen und kleinen Rosinen nebst Pastinaken
  3. Hühner mit Reis
  4. Kalbskopf
  5. Fische mit Weinbrühe
  6. Sauergemachtes Schweinefleisch in Rosinenbrühe
  7. Kälber-, Hammel-, Puten- oder Hasenbraten mit zweierlei Gemüse, Kohlsalat und Pflaumen
  8. Topfkuchen, dabei eine Schüssel mit spanisch Brot und eine mit Spritzkuchen
  9. Eine Mustorte
  10. Die „ordinären“ 3 Kuchen und dann Butter und Käse

 

An erfrischenden Getränken, Bier und Branntwein wurde nicht gespart, auch Pfeifen und Tabak standen zur Verfügung, wie es ja schon aus den erwähnten Hochzeits- und Hofverschreibungen hervorgeht.


Wenn ein Brautpaar an der Fortschreibung dieser Chronik mitwirken möchte, dann sollten Sie sich diese Seite ansehen.

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