Vaterschaftserkennung

Sie sind oder werden Vater eines Kindes und sind nicht mit der Mutter verheiratet?

 

Damit Sie in den Geburtseintrag Ihres Kindes aufgenommen werden können und so auch rechtlich als Vater gelten, bedarf es einer Vaterschaftsanerkennung.

 

Die Vaterschaft kann beim Standesamt und beim Jugendamt des Landkreises anerkannt werden. Eine Erklärung über das Sorgerecht kann hingegen nur beim Jugendamt abgegeben werden. Sollten Sie also bestimmen wollen, dass Mutter und Vater für das Kind sorgeberechtigt sind, empfiehlt es sich, einen Termin mit dem Jugendamt zu vereinbaren, um "zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen".

 

Sollten Sie keine Sorgerechtserklärung abgeben wollen (in diesem Fall ist die Mutter allein für das Kind sorgeberechtigt), sind Sie beim Standesamt für die Vaterschaftsanerkennung gut aufgehoben.

 

Am besten ist es, wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt Ihres Kindes anerkennen, damit Sie an diese Dinge nicht mehr denken müssen, wenn Ihr Kind auf der Welt ist.

 

Für die Anerkennung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Geburtsurkunde.

 

Für die Vaterschaftsanerkennung wird auch die Mutter gebraucht, da sie der Vaterschaftsanerkennung zustimmen muss. Auch von der Mutter wird die Geburtsurkunde und der Personalausweis oder Reisepass benötigt.

 

In bestimmten Fällen können weitere Zustimmungen erforderlich sein, z.B. wenn ein Elternteil minderjährig ist oder die Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet ist. In solchen Fällen sprechen Sie uns bitte an, um Formalitäten vorab zu klären.

 

Vaterschaftsanerkennungen und die damit verbundenen Zustimmungserklärungen sind kostenlos.