Namensführung

Eine wichtige Entscheidung im Vorfeld Ihrer Eheschließung ist die Frage nach der Namensführung in der Ehe. Die Antwort hierauf sollten Sie bei der Anmeldung der Eheschließung, spätestens aber eine Woche vor Ihrer Trauung geben können.

 

Die Folgenden Möglichkeiten haben Sie:

 

Im Zweifelsfall beraten Sie unsere Standesbeamten im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung. Sollten Sie zunächst keine Erklärung abgeben wollen, kann dies zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

 

Zur Auswirkung der Bestimmung eines Ehenamens auf gemeinsame Kinder lassen Sie sich bitte ebenfalls von unserem Standesbeamten beraten.

 

Soweit ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, sind ebenfalls Besonderheiten zu beachten.