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Beratungshotline der Gemeinde für Unternehmen

Die Gemeinde Biederitz hat eine Beratungshotline für Unternehmen eingerichtet. Unter der Nummer 039292/ 603 23 können zu den bekannten Sprechzeiten Fragen zu folgenden Hilfsmaßnahmen gestellt werden. 

 

Vorab möchten wir noch auf die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hinweisen. Auch dort sind viele Hilfestellungen sowie Anträge zu verschiedenen Maßnahmen aufgeführt.

 

  • 1. Soforthilfen der Aktion Mensch

Die Aktion Mensch stellt 20 Mio. Euro als Soforthilfe zur Verfügung. Damit sollen gemeinnützige Organisationen und Vereine, die sich um die akuten Problemfelder „Assistenz und Begleitung“ sowie „Lebensmittelversorgung” kümmern, mit bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Die Förderung soll Menschen mit Behinderung, deren Pflege- und Assistenzkräfte ausfallen, aber auch sozial schlechter gestellten Menschen, die durch die zunehmende Schließung von Lebensmittelhilfen oder anderen Einrichtungen nicht mehr mit Lebensmitteln versorgt werden können, zugutekommen.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Soforthilfen:

 

Soforthilfe „Assistenz und Begleitung“

Persönliche Assistenz ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen des Lebens. Assistent*innen unterstützen bei allen Tätigkeiten des Alltags. Ambulante Dienste und gemeinnützige Organisationen können persönliche Assistenz bereitstellen und schulen. Fallen nun Assitent*innen krankheitsbedingt aus, müssen diese weiterbezahlt und die Versorgung von Menschen mit Behinderung und/oder Assistenzbedarf gleichzeitig sichergestellt werden. So geraten Assistenzdienste in finanzielle Schwierigkeiten. Im Sinne der Menschen, die auf Assistenz und Betreuung angewiesen sind, ist schnelle und unkomplizierte Hilfe – durch die Finanzierung von zusätzlichem Personal und die schnelle Ausbildung und Schulung von Assistenzen – lebenswichtig.

 

Das Wichtigste in Kürze:

Fördersumme:       maximal 50.000 Euro
Zuschusshöhe:       maximal 95 Prozent

Förderung:

 

      Personal-, Honorar- und Sachkosten / Investitionskosten bis max. 10 Prozent der Gesamtkosten
Voraussetzung:       freie, gemeinnützige Organisation mit Sitz in Deutschland

 

Soforthilfe „Lebensmittelversorgung“

Das bekannte System der Tafel mit der Lebensmittelausgabe funktioniert aktuell nicht mehr. Es fehlt an Spenden und Lebensmitteln, außerdem zählt ein Großteil der Ehrenamtlichen zur sogenannten Risikogruppe der älteren Menschen. Das führt zu Schließungen. Durch die finanzielle Unterstützung wird den Tafeln der Zukauf von Lebensmitteln ermöglicht. Zudem müssen neue Konzepte – wie Freiluft-Stationen und die Verteilung an Einzelhaushalte – entwickelt und organisiert werden. Dafür wird zusätzliches Personal benötigt.

 

Das Wichtigste in Kürze:

Fördersumme:       maximal 50.000 Euro
Zuschusshöhe:       maximal 95 Prozent

Förderung:

 

      Personal-, Honorar- und Sachkosten (insbesondere Lebensmittel)
Voraussetzung:       freie, gemeinnützige Organisation mit Sitz in Deutschland

 

Weitere Informationen und entsprechende Anträge finden sich unter:

www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/corona-soforthilfe.html

 

  • 2. Stiftung Lesen bündelt digitale Angebote für Familien und Lehrkräfte

Was können Eltern tun, wenn ihren Kindern in Zeiten von Corona die Decke auf den Kopf fällt? Und wie gewährleisten Lehrkräfte, dass ihre Schülerinnen und Schüler weiterlernen und nicht den Anschluss verlieren? Die Stiftung Lesen bündelt ihre Angebote für Familien mit Kindern und Lehrkräfte.

 

Die aktuelle Situation stellt alle Menschen vor enorme Herausforderungen. Mit der Geschichten- und Aktionsideen möchte die Stiftung Lesen Eltern helfen, ihren Kindern Abwechslung zu bieten, da Kita-, Schul- und Freizeitangebote entfallen: Vorlesegeschichten und Spiele lenken ab, regen die Fantasie an und stärken das Miteinander. Schulkinder können mit unserem Unterrichtsmaterial zudem das Lesen üben und spannende Aufgaben lösen. Das Angebot soll 3 laufend aktualisiert werden, um Kinder und Jugendliche auch in der kontaktarmen Zeit fürs Lesen zu begeistern.

 

Unter www.stiftunglesen.de/aktionen/vorlesen-corona/ finden sich kostenfrei Digitale Vorlesegeschichten, (Vor-)Lese-Apps, Buchempfehlungen, Bastel- und Aktionsideen, Infos und Unterrichtsmaterial für Lehrkräfte.

 

  • 3. Bundesministerin Giffey verabredet mit den Bundesländern konkrete Hilfsmaßnahmen für Frauen in der Corona-Krise

Um von häuslicher Gewalt betroffene Frauen auch während der Corona-Zeit gut zu schützen, haben das Bundesfrauenministerium und die Bundesländer umfangreiche Hilfsmaßnahmen vereinbart.

Die Corona-Krise hat auch besondere Auswirkungen auf die Lebenssituation von Frauen. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey ist deshalb mit den Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -ministern der Länder im intensiven Austausch. Es wurden 10 Maßnahmen vereinbart, die Frauen jetzt konkret helfen können.

 

Nähere Informationen zu den 10 Maßnahmen stehen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/konkrete-hilfsmassnahmen-mit-den-bundeslaendern-verabredet/154102 zur Verfügung.

 

  • 4. Land- und Ernährungswirtschaft sind Bestandteil der kritischen Infrastruktur Ernährung

Infolge der COVID-19-Pandemie steht die Land- und Ernährungswirtschaft vor der Herausforderung, die Bevölkerung auch unter schwierigen Rahmenbedingungen mit Lebensmitteln zu versorgen. Um Missverständnissen hinsichtlich der Systemrelevanz der verschiedenen Betriebsarten vorzubeugen, hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) uns hierzu eine Hilfestellung übermittelt. Wesentliche Inhalte:

– Eine Definition kritischer Infrastrukturen erfolgt in der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) vom 22. April 2016. Dort wird als kritische Infrastruktur der Sektor Ernährung - Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln - mit den Bereichen Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel benannt.

– Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hat schon in der Sitzung des Landeskabinetts am 17.03.2020 die Feststellung herbeigeführt, dass die Landwirtschaft zur kritischen Infrastruktur gehört. 4 Die Pressemitteilung hierzu ist auf der Internetseite des MULE zu finden (mule.sachsen-anhalt.de/startseite-mule/artikel-detail/news/coronaviruslandwirtschaft-bleibt-arbeitsfaehig).

– § 12 Abs. 3 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24. März 2020 nimmt auf die kritischen Infrastrukturen nach der BSI-Kritisverordnung ausführlich Bezug.

– Erklärung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, dass sowohl die Land- als auch die Ernährungswirtschaft als systemrelevante Infrastruktur anerkannt werden. Die Pressemitteilung hierzu ist unter www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/054-coronapaket-der-bundesregierung.html abrufbar.

– Mit der Leitlinie „Unternehmen der kritischen Infrastruktur Ernährung“ hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Anknüpfung an § 2 Nr. 2 und 6 des Ernährungsicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVG) nunmehr eine konkrete Arbeitshilfe erstellt.

 


 

Aktuell haben EU, Bund und Land Maßnahmen verabschiedet bzw. geplant, um die Wirtschaft in Zeiten der Corona-Pandemie zu stützen. Der Bundestag und Landtag des Landes SachsenAnhalt haben hierzu am 25. und 26. März 2020 die Finanzierung des Hilfspakets in der Corona-Krise beschlossen. Im Einzelnen:

 

  • 5. Soforthilfe Kleinunternehmer

 

Begünstigte:   Kleinunternehmer, Solo-Selbständige, Freiberufler und Mittelständler

Inhalt:

 

 

 

 

Nicht rückzahlbare Soforthilfen für die nächsten drei Monate zur Sicherung der wirtschaftlichen

Existenz und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Miete,

Kredite, Betriebsräume oder Leasingraten.

 

   

bis zu 5 Mitarbeiter       bis zu 9.000 Euro

6 bis 10 Mitarbeiter       bis zu 15.000 Euro

11 bis 25 Mitarbeiter     bis zu 20.000 Euro

26 bis 50 Mitarbeiter     bis zu 25.000 Euro

 

Antragstellung:

 

 

 

Anträge nimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt entgegen, Antragsformulare stehen auch unter

www.ib-sachsen-anhalt.de/ zur Verfügung.

 

Voraussetzung:

 

 

 

- wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der COVID-19-Pandemie

- Unternehmen darf vor 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

 

Informationen:

 

 

 

- mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/

- Corona-Hotline des Ministeriums: 0391/567-4750

 

  • 6. Stärkung des Eigenkapitals / Wirtschaftsstabilisierungsfonds

 

Begünstigte: Unternehmen

          Bund Land Sachsen-Anhalt

Inhalt:

 

 

 

 

       

Garantierahmen (400 Mrd. EUR) zur Refinanzierung Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. Kredite zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme

 

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet Tilgungsdarlehen mit mittleren oder längeren Laufzeiten an. Im Mittelstands- und Gründerfonds stehen aktuell freie Mittel für Darlehensvergaben zur Verfügung.

 

Voraussetzung:

 

 

 

 

       

Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR

Umsatzerlöse von mehr als 50 Mio. EUR

Mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

 

 

Unternehmen und KMU-Betriebe (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, die unter 249 Beschäftigte halten und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erwirtschaften oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. EUR aufweisen)

 

 

  • 7. Bürgschaftsprogramme

 

Begünstigte: Unternehmen

          Bund Land Sachsen-Anhalt

Inhalt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       

KfW-Sonderprogramm 2020 Niedrigere Zinssätze und vereinfachte Risikoprüfung bei Krediten bis zu 3 Mio. EUR Höhere Haftungsfreistellung von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen

 

 

 

 

 

 

Für kurzfristige Finanzierungslinien wie Kontokorrentausweitung oder Besicherung der (eigenen) Kreditmittel der Hausbank (Ergänzung des KfW-Angebotes)

 

Weitere rund 48,5 Mio. EUR könnten in Form von Garantien oder Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft ausgereicht und damit rund 90 Mio EUR an Krediten abgesichert werden.

 

Antragstellung:

 

       

Hausbank

 

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

 

Voraussetzung:

 

 

 

       

Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

 

 

Informationen:

 

 

       

www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuel-les/KfW-Corona-Hilfe-Unter-nehmen.html

 

https://www.bb-mbg.de/index.php/aktuelles/item/294-corona-finanzierungshilfenfuer-betroffene-unternehmen

Service-Hotline der Bürgschaftsbank: 0391/73 75 20

 

  • 8. Kurzarbeitergeld

 

Inhalt:

Rückwirkend ab dem 01. März 2020 werden – zunächst befristet - die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:

- Sobald 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, kann Kurzarbeit beantragt werden

- Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet

- Kurzarbeitergeld auch möglich für Beschäftigte in Zeitarbeit

- Bei Betrieben, die Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen nutzen, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet 4

 

Auch im öffentlichen Dienst soll Kurzarbeit mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld möglich werden. Hierzu verweisen wir auf die umfängliche Berichterstattung des Kommunalen Arbeitgeberverbands (zuletzt mit Rundschreiben V 26/2020 und V 18/2020).

 

Antragstellung:

- www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall (online)

 

Informationen:

- Hotline der Arbeitsagentur: 0800 45 555 20

 

 

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