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Einheitsgemeinde Biederitz

Vorschaubild Einheitsgemeinde Biederitz

Magdeburger Straße 38
39175 Biederitz

(039292) 603-72
(039292) 603-95

E-Mail:
Homepage: www.gemeinde-biederitz.de


Fotoalben



Aktuelle Meldungen

Vorsicht! - Hundeköder mit Nägeln ausgelegt

(19. 02. 2024)

In den letzten Tagen wurde uns vermehrt gemeldet, dass an einigen Stellen in der Ortschaft Biederitz Köder mit verstecken Nägeln ausgelegt wurden. Gesichtet wurden die Köder im Bereich der Schillerstraße (hinter der Kita) sowie in der Lostauer Straße. 

 

Das Platzieren von Ködern mit Nägeln im Gemeindegebiet ist nicht nur gefährlich für Haustiere, sondern auch illegal und stellt eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit sowie eine Straftat (mit Freiheitsentzug) dar. Wenn jemand solche Köder findet, ist es äußerst wichtig, sofort Maßnahmen zu ergreifen. Hier sind einige Schritte, die unternommen werden sollten:

 

1. Sofortige Meldung an die Polizei: 

Kontaktieren Sie umgehend die örtliche Polizeibehörde und melden Sie den Vorfall. Geben Sie so viele Informationen wie möglich über den genauen Fundort, die Art der Köder und alle anderen relevanten Details an.

 

2. Hinweis an das Veterinäramt: 

Es ist ebenfalls ratsam, das örtliche Veterinäramt über den Vorfall zu informieren, insbesondere wenn Haustiere betroffen sein könnten. Sie können zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bereitstellen, um sicherzustellen, dass die Gefahr eingedämmt wird und geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

 

3. Vorsichtsmaßnahmen für die Gemeinde: 

Informieren Sie auch die örtliche Gemeindeverwaltung über den Vorfall, damit sie gegebenenfalls zusätzliche Vorkehrungen treffen können, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

 

Es ist wichtig, schnell zu handeln, um potenzielle Gefahren zu minimieren und die Sicherheit der Gemeinde zu gewährleisten.

 

K1

K2

    

 

Foto zu Meldung: Vorsicht! - Hundeköder mit Nägeln ausgelegt

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025

(01. 02. 2024)

Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Die Grundsteuer wird reformiert, weil die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer aktuell noch aufbaut, völlig veraltet ist. In den neuen Bundesländern sind die Wertverhältnisse von 1935 maßgeblich. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Das wird auch passieren. In Sachsen-Anhalt gelten dafür die vom Bund beschlossenen Reformgesetze; ein abweichendes Landesmodell (wie z. B. in Bayern) gibt es hier nicht.

 

Was bringt Ihnen persönlich die Grundsteuer überhaupt?

Die Grundsteuer ist die drittgrößte Steuerquelle der Gemeinden. Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Feuerwehren, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben.

 

Das, was Ihre Gemeinde/Stadt lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“.

 

In 2022 betrug sie bundesweit annährend 15 Mrd. Euro. Durch die Reform wird die Grundsteuer nun auch zukunftssicher.

 

Das ist eine gute Nachricht. Fragen und Antworten neue Grundsteuer-002Was heißt das für Ihre Grundsteuer?

Wesentlich für Sie als Grundsteuerzahler ist die Wertentwicklung nach neuem Recht (im Vergleich zum bisherigen Recht, das bis einschließlich 2024 gilt). Ob Ihr Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) als besonders „wertvoll“, weniger „wertvoll“ oder eher durchschnittlich einzustufen ist, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes, das im Grundsteuerwertbescheid und im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts abgebildet ist.

 

Die Gemeinden haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Mit den gemeindlichen Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet. Das Verhältnis der neuen Werte untereinander, das sich aus dem reformierten Bundesrecht ergibt, wird durch diese Hochrechnung nicht mehr verändert.

 

Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?

Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Gemeinde ab.

 

Stellt sich bei der Neubewertung heraus, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert

zugelegt hat (z. B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben denkbar.

 

Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Gemeinden ihre Hebesätze anpassen. Allerdings erhöht keine Gemeinde nur wegen der Reform ihr Grundsteueraufkommen!

 

Die Neuberechnung der Hebesätze ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen der Gemeinde insgesamt stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher. Die Einnahmen fließen etwa in Schulen, Kitas, Spielplätze und Straßen und werden hierfür dringend benötigt.

 

Was bedeutet Aufkommensneutralität?

Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren vor der Reform. Die Reform als solche ist also kein Grund dafür, dass sich das Aufkommen verändert.

 

Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleich bleiben muss. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht.

 

Für die eigentlich interessante Frage „Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?“ kommt es also in erster Linie auf die Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Verhältnis zum Grundbesitz anderer Eigentümer an.

 

Wann steht Ihre neue Grundsteuer fest?

Mit Versand der Grundsteuer-Bescheide für das Jahr 2025. In der Zwischenzeit schließen die Finanzämter die noch ausstehenden Bewertungen ab. Anschließend können die Gemeinden ihre Hebesätze rechnerisch an die neuen Werte anpassen. Erst dann kann die neue Grundsteuer für jeden individuell berechnet werden. Bis dahin braucht es also noch etwas Geduld.

 

Dürfte das gemeindliche Grundsteueraufkommen in 2025 überhaupt erhöht werden?

Dies ist rechtlich in jedem Falle zulässig. Es bleibt jedoch dabei: Keine Gemeinde erhöht wegen der Reform das Grundsteueraufkommen!

 

Allerdings kann es vor Ort notwendig sein, unter anderen Gesichtspunkten (also unabhängig

von der Reform) die Grundsteuer insgesamt angemessen anzuheben. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung ihrer aktuellen Aufgaben nicht aus – z. B. weil dringend eine Schulsanierung ansteht –, muss auch über angemessene Steuererhöhungen nachgedacht werden. Dies kann allerdings jederzeit passieren und hat nichts mit der Umsetzung der Grundsteuerreform zu tun.

 

Handeln Gemeinden, die das Aufkommen angemessen erhöhen, gerecht?

Sie können sich sicher sein, dass keine Gemeinde Steuererhöhungen leichtfertig beschließt. In den Stadt-und Gemeinderäten, die diese Entscheidung zu treffen haben, sitzen Bürgerinnen und Bürger wie Sie, die sich ehrenamtlich für ihre Gemeinde engagieren und übrigens auch selbst Steuerzahler sind.

 

Gerade wenn es im Jahr 2025, in dem „ganz Deutschland“ auf die Entwicklung der Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern schaut, zu einer Anhebung des Gesamtaufkommens kommen sollte, können Sie darauf vertrauen, dass sich die Gemeinde die Entscheidung alles andere als leicht gemacht hat.

 

Zugleich bleibt auch festzuhalten, dass die Auswirkung einer (selbst deutlichen) Erhöhung auf Ihre individuelle Grundsteuer moderat bliebe. Denn eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens verteilt sich gleichmäßig auf alle Grundsteuerzahler innerhalb der Gemeinde. Für den Einzelnen macht dies in aller Regel nur einen überschaubaren Betrag aus.

 

Wenn sich die individuelle Grundsteuer einzelner Steuerzahler in 2025 (im Vergleich zu den Vorjahren) dagegen sehr deutlich erhöht, wird dies vor allem an der Neubewertung auf Basis des reformierten Bundesrechts liegen.

[Fragen und Antworten als PDF-Datei]

Foto zu Meldung: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025

Ausstellung von Kinderreisepässen ab 01. Januar 2024 nicht mehr möglich

(15. 12. 2023)

Ab dem 01.01.2024 ist die Ausstellung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich. Eltern können dann ausschließlich einen Personalausweis oder einen normalen elektronischen Reisepass beantragen.

Dies ist ab dem jetzigen Zeitpunkt schon möglich und hat den Vorteil, dass die Gültigkeit 6 Jahre beträgt und bei Reisen ins Ausland keine Einschränkungen zu erwarten sind. 

 

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

 

Zur Beantragung wird neben persönlichem Erscheinen weiterhin benötigt:

  • Geburtsurkunde/aktuelles Dokument

  • ein biometrisches Lichtbild

  • Zustimmungserklärung des 2. Gesetzlichen Vertreters/Negativbescheinigung (sofern nicht beide gesetzliche Vertreter vor Ort sind) 

Foto zu Meldung: Ausstellung von Kinderreisepässen ab 01. Januar 2024 nicht mehr möglich

Winterdienst steht in den Startlöchern

(28. 11. 2023)

Das letzte Laub ist noch nicht ganz von den Bäumen gefallen und dennoch hatten sich die Mitarbeiter des Bauhofes in den letzten Tagen auf den Winterdienst vorbereitet, indem die vorhandene Technik entsprechend umgerüstet und noch einige kleinere Reparaturarbeiten erledigt wurden. Und heute früh kam es dann auch schon zum ersten Einsatz in dieser Winter-Saison. 

 

Generell werden für den Winterdienst zwei Multicars mit Schiebeschild, ein Traktor und ein Salzstreufahrzeug für die großen Flächen zur Verfügung stehen. Auch die kleinen Rasentraktoren sollen wieder die Gehwege vom Schnee befreien. Die Bereitschaft sowie die Einsatzpläne für die einzelnen Routen sind ebenfalls zu Papier gebracht. Gefahrenstellen können gern unter der 039292-60372 gemeldet werden. Priorität beim Winterdienst haben allerdings die Hauptstraßen und die nach Wichtigkeit festgelegten Routen. Der Rest wird dann nach und nach entsprechend abgearbeitet. 

 

Der Bereitschaftsdienst sieht vor, dass ab 3.30 Uhr morgens ein Gemeindearbeiter die Witterungsverhältnisse prüft und bei Notwendigkeit dann die anderen Kollegen entsprechend informiert, so dass gegen 4.30 Uhr der Winterdienst auf den Straßen beginnen kann. In diesem Zuge weist die Gemeinde noch einmal darauf hin, dass es auch den Gemeindearbeitern nicht möglich ist, zeitgleich überall zu sein und verweist insofern immer wieder auf die Fürsorgepflicht eines jeden Bürgers, seine Fahrweise dem winterlichen Wetter anzupassen und ggf. sogar in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Ebenso verweist die Gemeinde auf die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung, in welcher die Pflichten von Grundstückseigentümern bei Schnee und Glätte auch entsprechend festgeschrieben sind. 

 

Ebenfalls bittet die Gemeinde schon jetzt darum, die Fahrzeuge so auf den Straßen zu parken, dass die Räumfahrzeuge dann auch entsprechend arbeiten können.

Seitens der fast beendeten Laubsaison möchte sich die Gemeinde und besonders der Bauhof recht herzlich bei den Bürgerinnen und Bürgern für die gute Vorbereitung bzw. Zusammenarbeit in Bezug auf die Arbeiten mit dem Laubsauger bedanken. 

Foto zu Meldung: Winterdienst steht in den Startlöchern

Neue Straßenbezeichnungen in der Gemeinde Biederitz

(24. 11. 2023)

Durch die Erschließung neuer Wohngebiete in der Gemeinde Biederitz, OT Heyrothsberge sind neue Straßenbezeichnungen vergeben worden. So erhielt die Straße im B-Plan Gebiet „Südlich des Parkweges“ den Namen „Sandkolk“.

 

 Lageplan Sandkolk 

 

Des Weiteren erhielt die Straße im B-Plan Gebiet „Königsborner Straße 13“ den Namen „Schafheide“.

 

 Lageplan Schafheide 

 

Im OT Gerwisch wurde ein Teilbereich des Siedlungsweges in „Schröders Garten“ umbenannt.

 

 Lageplan Schröders Garten 

 

In dem neuen Wohngebiet „Reiherberg“ im OT Biederitz wird die Straßenbezeichnung „Holunderweg“ weitergeführt.

 

 Lageplan Holunderweg 

Foto zu Meldung: Neue Straßenbezeichnungen in der Gemeinde Biederitz

Einladung zur Online-Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema "Auswirkungen von Erdkabeln in der Übertragungsnetzebene"

(17. 11. 2023)

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der Bürgerdialog Stromnetz läd Sie zu einer Online-Bürgerinformationsveranstaltung am 05.12.2023 um 17:30 Uhr zum Thema: "Auswirkungen von Erdkabeln in der Übertragungsnetzebene" ein. 

Nach einer kurzen Begrüßung durch Michael Klebe vom Bürgerdialog Stromnetz zu Veranstaltungsbeginn, und einem kurzen Überblick der Ausbauziele erneuerbarer Energien, gibt es einen Vortrag von Dr. Michael Steininger vom Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zum Thema: „Bodenschutz beim Bau von Höchstspannungskabeltrassen“ 

  

Im Anschluss werden Dr. Denise Kottwitz und Dr. Florian Kohn vom Kompetenzzentrum elektromagnetische Felder (Bundesamt für Strahlenschutz) zum Thema „Erdkabel und Gesundheit“ referieren und Ihre Fragen zu dem Thema beantworten. 

  

In einer anschließenden Diskussionsrunde stehen die Referenten den Teilnehmenden für Fragen zur Verfügung. 

Bitte melden Sie sich für die Zugangsdaten auf unserer Website an:  

https://www.buergerdialog-stromnetz.de/veranstaltung/buergerinformationsveranstaltung-sachsen-anhalt-2/ 


Dort haben wir für alle Interessierten auch weitere Informationen zusammengestellt. 

 

Zudem finden Sie unter Downloads weitere Unterlagen. 

Beste Grüße 

  

Michael Klebe  

Regionaler Ansprechpartner Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern 

Telefon: +49 341 985 6305 

Mobil: +49 171 388 9154 

E-Mail:

E-Mail:

[Bürgerinformationsveranstaltung Erdkabel (online)]

[Vorstellung Bürgerdialog Stromnetz]

Foto zu Meldung: Einladung zur Online-Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema

Meldeamt geschlossen - Softwareumstellung

(10. 11. 2023)

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Biederitz hat in der Zeit vom 13.11.2023 bis 24.11.2023 geschlossen - Grund hierfür ist eine notwendige Softwareumstellung. Auch die Gemeinde Möser und  die Stadt Gommern haben im besagten Zeitraum zwangsläufig geschlossen.

 

Durch die aktuell gebundene Firma wird der Support der in Nutzung befindlichen Software „MESO“  zum 31.12.2023 eingestellt. Dies macht ein Update auf eine neuere Version „MESO VOIS“ unumgänglich. In dieser Zeit können keine Dienstleistungen und Auskünfte durch die o.g. Meldebehörden erbracht werden.

 

Die Dauer der Umstellung beträgt ca. 14 Tage und findet in der Zeit vom 13.11.2023 bis 24.11.2023 statt. So müssen zum Beispiel etwaige Fehlerquellen des aktuellen Programms durch Prüfläufe bereinigt und danach die komplette Datenbank gesichert und überspielt werden. Im Anschluss müssen die Geräte der Bundesdruckerei wie zum Beispiel Unterschriftenpad, Fingerprint und Änderungsterminal für Ausweise neu eingerichtet werden. In einem letzten Schritt findet eine Überprüfung der Schnittstellen zu anderen öffentlichen Einrichtungen und eine Schulung die jeweiligen Mitarbeiter/innen statt. 

 

Wir bitten dies im Vorfeld bei kommenden Behördengängen zwingend zu beachten. Sollten dennoch dringende Notfälle oder unerwartete Situationen eintreten, kann telefonischer Kontakt unter der Nummer 039292/ 603 88 aufgenommen werden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.  

 

Foto zu Meldung: Meldeamt geschlossen - Softwareumstellung

Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

(22. 10. 2023)

Jedes Jahr im Herbst wird in ganz Deutschland die Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. gestartet. Seit dem 16. Oktober sind daher sechs Kameradinnen und Kameraden der 2. Kompanie des Logistikbataillon 171 unserer Patenkompanie aus Burg in zwei Teams zu je drei Leuten in unseren Ortschaften unterwegs, um Mittel für die Pflege der Gräber aller Opfer von Kriegen und Gewaltherrschaft zu sammeln. Zusätzlich unterstützen sie die Förderung des öffentlichen Erinnerns, Gedenkens und Mahnens für den Frieden.

 

Sollten Sie Zweifel an der Echtheit der Kameradeninnen und Kameraden haben, dann können Sie sich gerne den Truppenausweis bzw. den Sammlerausweis zeigen lassen. Achten Sie auch auf die speziellen Sammelbüchsen. Sollte immer noch eine gewisse Unsicherheit herrschen, dann können Sie direkt das Logistikbataillon unter der Nummer 03921/ 903209 kontaktieren.  

 

Vielen Dank für die Unterstützung und die Spendenbereitschaft!

Foto zu Meldung: Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Laubentsorgung der Straßenbäume in den einzelnen Ortschaften

(16. 10. 2023)

Die Gemeinde Biederitz weist darauf hin, dass ab dem 16.10.2023 in den Ortschaften das Laub der Straßenbäume wieder abgeholt wird. Dies erfolgt Montag und Freitag in Biederitz in der Heyrothsberger Straße, Bahnhofstraße, Lindenstraße, Harnackstraße, Magdeburger Straße und Friedrich-Engels-Straße; mittwochs in Königsborn (Möckerner Straße/Oberdorf), Gübs (Dorfstraße) und Woltersdorf (Hauptstraße) und Donnerstag in Gerwisch (Breiter Weg, Seedorfer Straße, August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße und Lindenstraße). 

 

Die Bürger der Ortschaften werden gebeten, ausschließlich das Laub der Straßenbäume zusammen zu häufen und einen Meter von der Straße entfernt in „Wurstform“ zu lagern. Das Laub muss mit dem Laubsauger von der Straße aus gut zu erreichen sein. 

 

Es sollte vermieden werden, Steine, Baumfrüchte und Nüsse mit aufzunehmen. Diese können große Schäden an den Gerätschaften anrichten. 

 

Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis, dass Gartenabfälle sowie Laub von privaten Grundstücken weiterhin auf dem Grünschnittplatz abzugeben sind. Dieser hat noch bis zum 29.11.2023 geöffnet. Ab dem 01.11.2023 ändern sich hier die Öffnungszeiten wie folgt: 

 

Mittwoch von 15.00 – 17.00 Uhr

Freitag von 15.00 – 17.00 Uhr

Samstag von 8.30 – 12.30 Uhr.

 

Die Gemeindearbeiter sind angewiesen, Gartenabfälle und Laub der Grundstücke nicht mit abzufahren sowie nicht passierbare Wege/Straßen zu meiden. 

 

Weitere Informationen zum Grünschnittsammelplatz finden Sie <<< hier >>>

Foto zu Meldung: Laubentsorgung der Straßenbäume in den einzelnen Ortschaften

Amtlich bestätigte Wahlergebnisse - Bürgermeisterwahl 2023

(20. 09. 2023)

Am Montag, den 18.09.2023, hat der Wahlausschuss der Gemeinde Biederitz getagt und die Rechtmäßigkeit der Wahlergebnisse festgestellt. Somit sind die anliegenden Wahlergebnisse nun amtlich bestätigt und endgültig. Diese Wahlergebnisse werden am 29.09.2023 im Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land veröffentlicht und sind dann amtlich festgestellt.

 

gez.

Gemeindewahlleiter

 

BM-Wahl - Seite 1

 

BM-Wahl - Seite 2

 

BM-Wahl - Seite 3

[Gemeinde Biederitz - amtliche Endergebnisse BM Wahl]

Foto zu Meldung: Amtlich bestätigte Wahlergebnisse - Bürgermeisterwahl 2023

Stellenausschreibung zur Wahl des Hauptverwaltungsbeamten (m/w/d) der Gemeinde Biederitz

(28. 04. 2023)

Für die Gemeinde Biederitz (ca. 8900 Einwohner), Landkreis Jerichower Land, Sachsen-Anhalt ist die Stelle des Hauptverwaltungsbeamten (m/w/d) zum 12. Januar 2024 zu besetzen.

 

Die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte wird am 17. September 2023 von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Biederitz direkt gewählt. Eine eventuell notwendige Stichwahl ist auf den 08. Oktober 2023 festgelegt.

 

Es erfolgt eine Berufung des gewählten Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sieben Jahren. Hierfür müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorliegen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt - dies entspricht der Besoldungsgruppe A 15. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit im Gemeinderat gezahlt.

 

Wählbar zur Hauptverwaltungsbeamtin/ zum Hauptverwaltungsbeamten sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Hauptverwaltungsbeamtin / der Hauptverwaltungsbeamte muss am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben (§ 39 Abs. 1 Satz 1 des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).

 

Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. (§ 40 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA))

 

Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

 

Bewerben sich Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten um das Amt, haben sie zusätzlich mit der Bewerbung gegenüber der Gemeinde Biederitz eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b zu § 38 a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, das sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

 

Auf die Hinderungsgründe nach § 62 Abs. 2 KVG LSA wird hingewiesen.

 

Nach § 61 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt die Wahl zur Hauptverwaltungsbeamtin / zum Hauptverwaltungsbeamten von den wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde Biederitz nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Gemäß § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Bewerbung von mindestens 71 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Für Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend, wenn für die Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem wahlrechtlichen Verfahren nach § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt abgegeben wurde. Die zur Einreichung notwendigen amtlichen Formblätter sind beim Wahlleiter kostenfrei erhältlich.

 

Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften nach § 30 Abs. 3 Satz 1 KWG LSA befreit.

 

Weiterhin ist der Bewerbung eine Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 9 KWO LSA der Wohnsitzgemeinde beizufügen. Wer durch eine Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 30 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2a KWO LSA begründen würde ist verpflichtet, dem Wahlvorschlag eine Erklärung nach Anlage 9 a KWO LSA darüber beizufügen, ob er im Fall des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf sein Mandat verzichtet.

 

Ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) ist im Verfahren vorzulegen.

 

Die Bewerbungen um die Stelle der Hauptverwaltungsbeamtin / des Hauptverwaltungsbeamten sind mit vollständigen Unterlagen schriftlich unter Angabe von Namen und Vornamen, Tag der Geburt, Geburtsort, Beruf und Anschrift der Hauptwohnung an folgende Anschrift zu richten:

 

Gemeinde Biederitz

Wahlleiter

Kennwort: „Wahl zur Hauptverwaltungsbeamtin / zum Hauptverwaltungsbeamten“

Magdeburger Straße 38

39175 Biederitz

 

Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach Bekanntgabe der Stellenausschreibung und endet am Montag, 21. August 2023, 18.00 Uhr. Eine Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist durch schriftliche Erklärung zurückgezogen werden.

 

Über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet der Wahlausschuss.

 

Den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern wird die Gelegenheit gegeben, sich am

7. September 2023, um 18:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Biederitz, Heyrothsberger Straße 13b, 39175 Biederitz, den Bürgern vorzustellen.

 

Die Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

 

Sämtliche Unterlagen finden Sie weiter unten unter Downloads.

 

 

[Stellenausschreibung BM Wahl]

[Benötigte Bewerbungsunterlagen für die BM Wahl]

[Bescheinigung der Wählbarkeit]

[Anlage 9 a BM Wahl]

[Formblatt BM Wahl]

[Niederschrift BM Wahl]

[Versicherung BM Wahl]

Foto zu Meldung: Stellenausschreibung zur Wahl des Hauptverwaltungsbeamten (m/w/d) der Gemeinde Biederitz

Laubentsorgung der Straßenbäume in den einzelnen Ortschaften

(04. 10. 2022)

Die Gemeinde Biederitz weist darauf hin, dass ab Oktober in den Ortschaften das Laub der Straßenbäume wieder abgeholt wird. Dies erfolgt Montag und Freitag in Biederitz in der Heyrothsberger Straße, Bahnhofstraße, Lindenstraße, Harnackstraße, Magdeburger Straße und Friedrich-Engels-Straße; mittwochs in Königsborn (Möckerner Straße/Oberdorf), Gübs (Dorfstraße) und Woltersdorf (Hauptstraße) und Donnerstag in Gerwisch (Breiter Weg, Seedorfer Straße, August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße und Lindenstraße).

 

Die Bürger der Ortschaften werden gebeten, ausschließlich das Laub der Straßenbäume zusammen zu häufen und einen Meter von der Straße entfernt in „Wurstform“ zu lagern. Das Laub muss mit dem Laubsauger von der Straße aus gut zu erreichen sein.

 

Es sollte vermieden werden, Steine, Baumfrüchte und Nüsse mit aufzunehmen. Diese können große Schäden an den Gerätschaften anrichten.

 

Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis, dass Gartenabfälle sowie Laub von privaten Grundstücken weiterhin auf dem Grünschnittplatz abzugeben sind. Dieser hat noch bis zum 30.11.2022 geöffnet. Ab dem 02.11.2022 ändern sich hier die Öffnungszeiten wie folgt:

 

Mittwoch von 15.00 – 17.00 Uhr

Freitag von 15.00 – 17.00 Uhr

Samstag von 8.30 – 12.30 Uhr.

 

Die Gemeindearbeiter sind angewiesen, Gartenabfälle und Laub der Grundstücke nicht mit abzufahren sowie nicht passierbare Wege/Straßen zu meiden.

 

Weitere Informationen zum Grünschnittsammelplatz finden Sie <<< hier >>>

Foto zu Meldung: Laubentsorgung der Straßenbäume in den einzelnen Ortschaften

Lärmbelästigung - Ihr Ordnungsamt informiert

(13. 08. 2021)

Zahlreiche Anlässe können aus einer nachbarschaftlichen Gemeinschaft einen immer schlimmer werdenden Streitfall unter den beteiligten Parteien hervorrufen. Ein Großteil der Beschwerden zielt dabei auf ruhestörenden Lärm.

Ein friedliches Miteinander ist das oberste Gebot in der unmittelbaren Nachbarschaft. Für alle anderen Fälle kümmern sich zuständige Behörden um eine gütliche Einigung oder auch die Ahndung/ Verfolgung von Verstößen.

Sollte beispielsweise keine Einigung zwischen den Streitparteien gefunden werden, kann die in Biederitz befindliche Schiedsstelle hinzugezogen werden. Diese führt ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durch. Würde das Güteverfahren durch die Schiedsstelle ebenfalls scheitern, erstellt die ehrenamtliche Schiedsperson eine Bescheinigung, die den Weg für eine Klage vor dem Amtsgericht freimacht.

Bei der Verfolgung von Verstößen ist es wichtig, die einzelnen Zuständigkeiten der Ordnungsbehörden differenzieren zu können:

Wird der Lärm durch Maschinen oder Geräte (z.B. Rasenmäher, Motorkettensägen, Betonmischer, Heckenscheren, Freischneider o.ä.) verursacht? Dann ist die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land der richtige Ansprechpartner. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung liegt folglich im Zuständigkeitsbereich der o.g. Behörde.

Wird der Lärm durch laute Feiern oder Haustiere verursacht, vollzieht wiederum das Ordnungsamt der Gemeinde Biederitz das Ordnungswidrigkeitengesetz. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die Allgemeinheit (mehrere Parteien) im erheblichen Maße (schwerwiegend und regelmäßig) belästigt fühlen muss.

Für Lärm durch gewerbliche Anlagen oder Betriebe ist die untere Immissionsschutzbehörde zuständig.

Grundsätzlich gilt die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe sowie die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, da hier ein höheres Ruhebedürfnis besteht. Die Mittagsruhe ist nicht mehr bundesweit gesetzlich vorgeschrieben. Zudem befinden sich in der aktuell geltenden Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Biederitz keine gesonderten Festlegungen bezüglich der Mittagsruhe.


„Durch eine gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Ruhezeiten kann einem Nachbarschaftsstreit oder einer generellen Lärmbelästigung in jedem Fall vorgebeugt werden“, so appelliert das Ordnungsamt an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.

Kontaktdaten der Behörden

Schiedsstelle Biederitz:

Tel.: 0171/6306239 oder E-Mail:

Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises:

Tel.: 03921 949 7000 oder E-Mail:

Gemeinde Biederitz, Ordnungsamt:

Tel.: 039292/60372 oder E-Mail:

Foto zu Meldung: Lärmbelästigung - Ihr Ordnungsamt informiert

Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis zum Schutz gegen die Geflügelpest

(15. 12. 2020)

Zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest (HPAIV H5) durch Wildvögel gilt ab sofort eine Stallpflicht im Jerichower Land für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Dieses darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt ab 16. Dezember 2020 in Kraft.

 

Die Pressemitteilung, sowie die Allgemeinverfügung können Sie unten einsehen:

 

 

[Pressemitteilung des Landkreises]

[Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht]

Foto zu Meldung: Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis zum Schutz gegen die Geflügelpest

Blutspendetermin in Gerwisch

(28. 10. 2020)

Fälschlicherweise hat das DRK das Feuerwehrgerätehaus in Gerwisch als Ort der nächsten, durchzuführenden Blutspende angegeben.

 

Der Blutspendetermin (17.11.2020) wird nicht im Feuerwehrgerätehaus, sondern in der Sporthalle Blau-Weiß Gerwisch, Am Wuhneweg 1, 39175 Biederitz OT Gerwisch, von 16 Uhr bis 19 Uhr stattfinden.

Foto zu Meldung: Blutspendetermin in Gerwisch

Nachbarschaftshilfe für Senioren und Hilfsbedürftige

(28. 07. 2020)

Die seit Ende März 2020 bestehende gemeinschaftliche Einkaufshilfe für Senioren und Hilfsbedürftige hat sich mittlerweile in den Ortschaften der Gemeinde Biederitz bewährt und wird auch gut angenommen. Aufgrund dessen soll die Nachbarschaftshilfe auch unabhängig vom Verlauf der Corona-Pandemie bestehen bleiben. So sollen neben Senioren, die Probleme haben eigenständig einkaufen zu gehen, auch gesundheitlich Beeinträchtigte die Hilfe in Anspruch nehmen können.

Hierbei wird seitens der Initiatorin, Frau Alexandra Koch, der individuelle Bedarf und die persönlichen Einschränkungen in einem schnellen und unkomplizierten Verfahren geprüft. Diese Vorgehensweise soll die Leute nicht abschrecken, jedoch vor möglichem Missbrauch schützen.

 

Wer Hilfe benötigt oder selbst helfen möchte, der braucht nicht zu zögern und sollte einfach die freiwilligen Helfer in der Gemeinde Biederitz unter der Telefonnummer 039292/ 603 41 anrufen oder eine Mail an senden.   

 

Jeder kann helfen, indem er diese Mitteilung auch an ältere Mitmenschen oder Hilfsbedürftige im gesamten Gemeindegebiet weiterleitet. Vielen Dank!

Foto zu Meldung: Nachbarschaftshilfe für Senioren und Hilfsbedürftige

Grünschnittsammelplatz ab 24.03.2020 vorerst geschlossen

(25. 03. 2020)

Ab Dienstag, 24.03.2020 werden die Wertstoffhöfe sowie die Grünschnittplätze im Landkreis Jerichower Land bis auf Widerruf für jegliche Art der Selbstanlieferung von Abfällen geschlossen.

 

Die Maßnahmen dienen der gebotenen Reduzierung zwischenmenschlicher Kontakte entsprechend der verschärften Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Krise. Des Weiteren können so die Kräfte gebündelt werden und die AJL mbH die fortlaufende Rest- und Bioabfallabfuhr sicherstellen. Priorität hat die Abholung der Abfallbehälter von Privathaushalten und Unternehmen.

 

Containerdienste können ihre gewerblichen Abfallmengen nach Absprache mit dem jeweiligen Betriebsstättenleiter kostenpflichtig an den Umschlag- bzw. Kompostierungsanlagen der AJL mbH in Ziepel und Parey anliefern:

 

• Kontakt Parey: 039349/215
• Kontakt Ziepel: 039224/94321 oder 039224/94332

 

Für Gewerbebetriebe besteht außerdem die Möglichkeit, ihren Abfall kostenpflichtig nach Absprache bei der Altmärkischen Entsorgung und Transport GmbH in Tangermünde anzuliefern (Tel.: 039322/2944).

 

Sobald die Gesamtlage es ermöglicht, werden diese Einschränkungen – gegebenenfalls teilweise – wieder aufgehoben. Dies wird fortlaufend geprüft.

Foto zu Meldung: Grünschnittsammelplatz ab 24.03.2020 vorerst geschlossen

Beschluss der Bundesregierung und Ausgangsbeschränkung des Landes

(22. 03. 2020)

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben nachfolgenden Beschluss gefasst. Die Regelungen gelten ab 00:00 Uhr!

 

Bitte lesen Sie den Beschluss sorgfältig durch. Weiterhin sind die dort aufgezählten Einschränkungen zu beachten und entsprechend umzusetzen.

 

Beschluss 1 Beschluss 2

 

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration von Sachsen-Anhalt hat am Folgetag daraufhin eine Ausgangsbeschränkung bekanntgegeben.

 

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[Beschluss Bundesregierung]

[Ausgangsbeschränkung Land Sachsen-Anhalt]

Foto zu Meldung: Beschluss der Bundesregierung und Ausgangsbeschränkung des Landes

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