Einheitsgemeinde Biederitz
Magdeburger Straße 38
39175 Biederitz
(039292) 603-72
(039292) 603-95
Homepage: www.gemeinde-biederitz.de
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30.09.2023
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Ladies Fashion von Frau zu Frau! Ein wunderbarer Tag, um mit der besten Freundin entspannt bei Sekt, Kaffee und Kuchen zu stöbern und neue Lieblingssachen zu kaufen04.10.2023
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Tag der offenen Tür - Sekundarschule Möser
Wir laden zum 30. Geburtstag an unsere Schule ein. Viele Informationen, Mitmachstationen und ... [mehr]Aktuelle Meldungen
Amtlich bestätigte Wahlergebnisse - Bürgermeisterwahl 2023
(20. 09. 2023)Am Montag, den 18.09.2023, hat der Wahlausschuss der Gemeinde Biederitz getagt und die Rechtmäßigkeit der Wahlergebnisse festgestellt. Somit sind die anliegenden Wahlergebnisse nun amtlich bestätigt und endgültig. Diese Wahlergebnisse werden am 29.09.2023 im Amtsblatt des Landkreises Jerichower Land veröffentlicht und sind dann amtlich festgestellt.
gez.
Gemeindewahlleiter
[Gemeinde Biederitz - amtliche Endergebnisse BM Wahl]
Stellenausschreibung zur Wahl des Hauptverwaltungsbeamten (m/w/d) der Gemeinde Biederitz
(28. 04. 2023)Für die Gemeinde Biederitz (ca. 8900 Einwohner), Landkreis Jerichower Land, Sachsen-Anhalt ist die Stelle des Hauptverwaltungsbeamten (m/w/d) zum 12. Januar 2024 zu besetzen.
Die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte wird am 17. September 2023 von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Biederitz direkt gewählt. Eine eventuell notwendige Stichwahl ist auf den 08. Oktober 2023 festgelegt.
Es erfolgt eine Berufung des gewählten Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sieben Jahren. Hierfür müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorliegen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt - dies entspricht der Besoldungsgruppe A 15. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit im Gemeinderat gezahlt.
Wählbar zur Hauptverwaltungsbeamtin/ zum Hauptverwaltungsbeamten sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Hauptverwaltungsbeamtin / der Hauptverwaltungsbeamte muss am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben (§ 39 Abs. 1 Satz 1 des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).
Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. (§ 40 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA))
Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Bewerben sich Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten um das Amt, haben sie zusätzlich mit der Bewerbung gegenüber der Gemeinde Biederitz eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b zu § 38 a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, das sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Auf die Hinderungsgründe nach § 62 Abs. 2 KVG LSA wird hingewiesen.
Nach § 61 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt die Wahl zur Hauptverwaltungsbeamtin / zum Hauptverwaltungsbeamten von den wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde Biederitz nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Gemäß § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Bewerbung von mindestens 71 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Für Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend, wenn für die Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem wahlrechtlichen Verfahren nach § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt abgegeben wurde. Die zur Einreichung notwendigen amtlichen Formblätter sind beim Wahlleiter kostenfrei erhältlich.
Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften nach § 30 Abs. 3 Satz 1 KWG LSA befreit.
Weiterhin ist der Bewerbung eine Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 9 KWO LSA der Wohnsitzgemeinde beizufügen. Wer durch eine Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 30 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2a KWO LSA begründen würde ist verpflichtet, dem Wahlvorschlag eine Erklärung nach Anlage 9 a KWO LSA darüber beizufügen, ob er im Fall des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf sein Mandat verzichtet.
Ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) ist im Verfahren vorzulegen.
Die Bewerbungen um die Stelle der Hauptverwaltungsbeamtin / des Hauptverwaltungsbeamten sind mit vollständigen Unterlagen schriftlich unter Angabe von Namen und Vornamen, Tag der Geburt, Geburtsort, Beruf und Anschrift der Hauptwohnung an folgende Anschrift zu richten:
Gemeinde Biederitz
Wahlleiter
Kennwort: „Wahl zur Hauptverwaltungsbeamtin / zum Hauptverwaltungsbeamten“
Magdeburger Straße 38
39175 Biederitz
Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach Bekanntgabe der Stellenausschreibung und endet am Montag, 21. August 2023, 18.00 Uhr. Eine Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist durch schriftliche Erklärung zurückgezogen werden.
Über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet der Wahlausschuss.
Den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern wird die Gelegenheit gegeben, sich am
7. September 2023, um 18:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Biederitz, Heyrothsberger Straße 13b, 39175 Biederitz, den Bürgern vorzustellen.
Die Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Sämtliche Unterlagen finden Sie weiter unten unter Downloads.
[Stellenausschreibung BM Wahl]
[Benötigte Bewerbungsunterlagen für die BM Wahl]
[Bescheinigung der Wählbarkeit]
Laubentsorgung der Straßenbäume in den einzelnen Ortschaften
(04. 10. 2022)Die Gemeinde Biederitz weist darauf hin, dass ab Oktober in den Ortschaften das Laub der Straßenbäume wieder abgeholt wird. Dies erfolgt Montag und Freitag in Biederitz in der Heyrothsberger Straße, Bahnhofstraße, Lindenstraße, Harnackstraße, Magdeburger Straße und Friedrich-Engels-Straße; mittwochs in Königsborn (Möckerner Straße/Oberdorf), Gübs (Dorfstraße) und Woltersdorf (Hauptstraße) und Donnerstag in Gerwisch (Breiter Weg, Seedorfer Straße, August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße und Lindenstraße).
Die Bürger der Ortschaften werden gebeten, ausschließlich das Laub der Straßenbäume zusammen zu häufen und einen Meter von der Straße entfernt in „Wurstform“ zu lagern. Das Laub muss mit dem Laubsauger von der Straße aus gut zu erreichen sein.
Es sollte vermieden werden, Steine, Baumfrüchte und Nüsse mit aufzunehmen. Diese können große Schäden an den Gerätschaften anrichten.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis, dass Gartenabfälle sowie Laub von privaten Grundstücken weiterhin auf dem Grünschnittplatz abzugeben sind. Dieser hat noch bis zum 30.11.2022 geöffnet. Ab dem 02.11.2022 ändern sich hier die Öffnungszeiten wie folgt:
Mittwoch von 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag von 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag von 8.30 – 12.30 Uhr.
Die Gemeindearbeiter sind angewiesen, Gartenabfälle und Laub der Grundstücke nicht mit abzufahren sowie nicht passierbare Wege/Straßen zu meiden.
Weitere Informationen zum Grünschnittsammelplatz finden Sie <<< hier >>>
Lärmbelästigung - Ihr Ordnungsamt informiert
(13. 08. 2021)Zahlreiche Anlässe können aus einer nachbarschaftlichen Gemeinschaft einen immer schlimmer werdenden Streitfall unter den beteiligten Parteien hervorrufen. Ein Großteil der Beschwerden zielt dabei auf ruhestörenden Lärm.
Ein friedliches Miteinander ist das oberste Gebot in der unmittelbaren Nachbarschaft. Für alle anderen Fälle kümmern sich zuständige Behörden um eine gütliche Einigung oder auch die Ahndung/ Verfolgung von Verstößen.
Sollte beispielsweise keine Einigung zwischen den Streitparteien gefunden werden, kann die in Biederitz befindliche Schiedsstelle hinzugezogen werden. Diese führt ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durch. Würde das Güteverfahren durch die Schiedsstelle ebenfalls scheitern, erstellt die ehrenamtliche Schiedsperson eine Bescheinigung, die den Weg für eine Klage vor dem Amtsgericht freimacht.
Bei der Verfolgung von Verstößen ist es wichtig, die einzelnen Zuständigkeiten der Ordnungsbehörden differenzieren zu können:
Wird der Lärm durch Maschinen oder Geräte (z.B. Rasenmäher, Motorkettensägen, Betonmischer, Heckenscheren, Freischneider o.ä.) verursacht? Dann ist die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land der richtige Ansprechpartner. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung liegt folglich im Zuständigkeitsbereich der o.g. Behörde.
Wird der Lärm durch laute Feiern oder Haustiere verursacht, vollzieht wiederum das Ordnungsamt der Gemeinde Biederitz das Ordnungswidrigkeitengesetz. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die Allgemeinheit (mehrere Parteien) im erheblichen Maße (schwerwiegend und regelmäßig) belästigt fühlen muss.
Für Lärm durch gewerbliche Anlagen oder Betriebe ist die untere Immissionsschutzbehörde zuständig.
Grundsätzlich gilt die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe sowie die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, da hier ein höheres Ruhebedürfnis besteht. Die Mittagsruhe ist nicht mehr bundesweit gesetzlich vorgeschrieben. Zudem befinden sich in der aktuell geltenden Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Biederitz keine gesonderten Festlegungen bezüglich der Mittagsruhe.
„Durch eine gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Ruhezeiten kann einem Nachbarschaftsstreit oder einer generellen Lärmbelästigung in jedem Fall vorgebeugt werden“, so appelliert das Ordnungsamt an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.
Kontaktdaten der Behörden
Schiedsstelle Biederitz:
Tel.: 0171/6306239 oder E-Mail:
Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises:
Tel.: 03921 949 7000 oder E-Mail:
Gemeinde Biederitz, Ordnungsamt:
Tel.: 039292/60372 oder E-Mail:
Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis zum Schutz gegen die Geflügelpest
(15. 12. 2020)Zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest (HPAIV H5) durch Wildvögel gilt ab sofort eine Stallpflicht im Jerichower Land für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Dieses darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt ab 16. Dezember 2020 in Kraft.
Die Pressemitteilung, sowie die Allgemeinverfügung können Sie unten einsehen:
[Pressemitteilung des Landkreises]
[Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht]
Blutspendetermin in Gerwisch
(28. 10. 2020)Fälschlicherweise hat das DRK das Feuerwehrgerätehaus in Gerwisch als Ort der nächsten, durchzuführenden Blutspende angegeben.
Der Blutspendetermin (17.11.2020) wird nicht im Feuerwehrgerätehaus, sondern in der Sporthalle Blau-Weiß Gerwisch, Am Wuhneweg 1, 39175 Biederitz OT Gerwisch, von 16 Uhr bis 19 Uhr stattfinden.
Nachbarschaftshilfe für Senioren und Hilfsbedürftige
(28. 07. 2020)Die seit Ende März 2020 bestehende gemeinschaftliche Einkaufshilfe für Senioren und Hilfsbedürftige hat sich mittlerweile in den Ortschaften der Gemeinde Biederitz bewährt und wird auch gut angenommen. Aufgrund dessen soll die Nachbarschaftshilfe auch unabhängig vom Verlauf der Corona-Pandemie bestehen bleiben. So sollen neben Senioren, die Probleme haben eigenständig einkaufen zu gehen, auch gesundheitlich Beeinträchtigte die Hilfe in Anspruch nehmen können.
Hierbei wird seitens der Initiatorin, Frau Alexandra Koch, der individuelle Bedarf und die persönlichen Einschränkungen in einem schnellen und unkomplizierten Verfahren geprüft. Diese Vorgehensweise soll die Leute nicht abschrecken, jedoch vor möglichem Missbrauch schützen.
Wer Hilfe benötigt oder selbst helfen möchte, der braucht nicht zu zögern und sollte einfach die freiwilligen Helfer in der Gemeinde Biederitz unter der Telefonnummer 039292/ 603 41 anrufen oder eine Mail an senden.
Jeder kann helfen, indem er diese Mitteilung auch an ältere Mitmenschen oder Hilfsbedürftige im gesamten Gemeindegebiet weiterleitet. Vielen Dank!
Grünschnittsammelplatz ab 24.03.2020 vorerst geschlossen
(25. 03. 2020)Ab Dienstag, 24.03.2020 werden die Wertstoffhöfe sowie die Grünschnittplätze im Landkreis Jerichower Land bis auf Widerruf für jegliche Art der Selbstanlieferung von Abfällen geschlossen.
Die Maßnahmen dienen der gebotenen Reduzierung zwischenmenschlicher Kontakte entsprechend der verschärften Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Krise. Des Weiteren können so die Kräfte gebündelt werden und die AJL mbH die fortlaufende Rest- und Bioabfallabfuhr sicherstellen. Priorität hat die Abholung der Abfallbehälter von Privathaushalten und Unternehmen.
Containerdienste können ihre gewerblichen Abfallmengen nach Absprache mit dem jeweiligen Betriebsstättenleiter kostenpflichtig an den Umschlag- bzw. Kompostierungsanlagen der AJL mbH in Ziepel und Parey anliefern:
• Kontakt Parey: 039349/215
• Kontakt Ziepel: 039224/94321 oder 039224/94332
Für Gewerbebetriebe besteht außerdem die Möglichkeit, ihren Abfall kostenpflichtig nach Absprache bei der Altmärkischen Entsorgung und Transport GmbH in Tangermünde anzuliefern (Tel.: 039322/2944).
Sobald die Gesamtlage es ermöglicht, werden diese Einschränkungen – gegebenenfalls teilweise – wieder aufgehoben. Dies wird fortlaufend geprüft.
Beschluss der Bundesregierung und Ausgangsbeschränkung des Landes
(22. 03. 2020)Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben nachfolgenden Beschluss gefasst. Die Regelungen gelten ab 00:00 Uhr!
Bitte lesen Sie den Beschluss sorgfältig durch. Weiterhin sind die dort aufgezählten Einschränkungen zu beachten und entsprechend umzusetzen.
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Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration von Sachsen-Anhalt hat am Folgetag daraufhin eine Ausgangsbeschränkung bekanntgegeben.
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[Ausgangsbeschränkung Land Sachsen-Anhalt]