Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 19.12.16 und 16.01.17 zum Schutz gegen die Geflügelpest - Aufstallungspflicht besteht weiterhin
Landkreis Jerichower Land
Der Landrat
Allgemeinverfügung
Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 19. Dezember 2016 und 16. Januar 2017 zum Schutz gegen die Geflügelpest
Auf der Grundlage von § 44 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) wird hiermit Folgendes bekanntgegeben:
I.
Die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen vom 19. Dez. 2016 und 16. Januar 2017 zum Schutz gegen die Geflügelpest werden aufgehoben, da die Geflügelpest erloschen ist.
II.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 22. Jan. 2017 in Kraft.
III. Hinweis
Die Allgemeinverfügung vom 14. Nov. 2016 – Aufstallungsanordnung für Geflügel gemäß § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest; bleibt weiterhin wirksam.
Burg, 20. Januar 2017
Dr. Burchhardt