Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 19.12.16 und 16.01.17 zum Schutz gegen die Geflügelpest - Aufstallungspflicht besteht weiterhin

Einheitsgemeinde Biederitz, den 26. 01. 2017

Landkreis Jerichower Land

Der Landrat

 

Allgemeinverfügung

 

Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 19. Dezember 2016 und 16. Januar 2017 zum Schutz gegen die Geflügelpest

 

Auf der Grundlage von § 44 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) wird hiermit Folgendes bekanntgegeben:

 

I.  

Die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen vom 19.  Dez. 2016 und 16. Januar 2017 zum Schutz gegen die Geflügelpest werden aufgehoben, da die Geflügelpest erloschen ist.

 

II.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 22. Jan. 2017 in Kraft.

 

III.         Hinweis

Die Allgemeinverfügung vom 14. Nov. 2016 – Aufstallungsanordnung für Geflügel gemäß § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest; bleibt weiterhin wirksam.

 

Burg, 20. Januar 2017

 

Dr. Burchhardt

 
Erfahren Sie mehr!
 

Online buchen

sagsunseinfach

RBB Biederitz
 
 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

Keine Veranstaltungen gefunden
 
 
Anfahrt
 
 
 
Login   ·   Impressum   ·   Startseite   ·   Datenschutz   ·   Barrierefreiheit