Einführung eines neuen Reisepasses ab dem 01. März 2017
Ab dem 01. März 2017 werden, nach der Beantragung, neue Reisepässe ausgestellt. Die neuen Reisepässe enthalten neue Sicherheitsmerkmale die eine Fälschung erschweren und eine Maschinenlesbarkeit gewährleisten sollen. Hierzu zählen:
Neues Sicherheitsdesign
Flexible Passdecke
- Passkarte aus Polycarbonat
- Fenster mit Linsenstruktur und Bild der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers
- Neues Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und Wasserzeichen
- Mehrfarbiger Nähfaden
Neues Layout der Datenfelder
- Neue Anordnung der Datenfelder
- Wegfall „GEB.“ beim Geburtsnamen
- Verkleinertes Unterschriftsfeld
- Änderung der Legende „Ausgestellt (Ort)“ in „Behörde“ (Seite 2 des Reisepasses und der Reiseausweise)
- Passaktennummer mit eigener Legende auf Amtlichen Pässen
Position des Chips
- Chip in Passkarte integriert (bisher: Passdecke)
Card Access Number (CAN)
- Card Access Number (CAN) auf Seite 1
Mit der Beantragung fallen zusätzlich neue Kosten an. Der neue Reisepass wird für Personen über 24 Jahren um einen Euro teurer und kostet dann 60€.