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Ausstellung von Kinderreisepässen ab 01. Januar 2024 nicht mehr möglich

15. 12. 2023

Ab dem 01.01.2024 ist die Ausstellung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich. Eltern können dann ausschließlich einen Personalausweis oder einen normalen elektronischen Reisepass beantragen.

Dies ist ab dem jetzigen Zeitpunkt schon möglich und hat den Vorteil, dass die Gültigkeit 6 Jahre beträgt und bei Reisen ins Ausland keine Einschränkungen zu erwarten sind. 

 

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

 

Zur Beantragung wird neben persönlichem Erscheinen weiterhin benötigt:

  • Geburtsurkunde/aktuelles Dokument

  • ein biometrisches Lichtbild

  • Zustimmungserklärung des 2. Gesetzlichen Vertreters/Negativbescheinigung (sofern nicht beide gesetzliche Vertreter vor Ort sind) 

 
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