Eisenbahn-Bundesamt startet zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung am 20.11.2023
Einheitsgemeinde Biederitz, den 10. 11. 2023
Am 20. November 2023 veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes und die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4 beginnt.
Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben 339 Kommunen, 55 Ballungsräume und ca. 11.000 Bürgerinnen und Bürger Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Beiträge ausgewertet. Die Ergebnisse und weitere Informationen sind im Entwurf des Lärmaktionsplanes zu finden, der auf dieser Internetseite veröffentlicht wird: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren selbst zu geben.
Zu beachten ist, dass es für Bürgerinnen und Bürger sowie Vertretungen von Kommunen unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten gibt.
Bürgerinnen und Bürger können über die Beteiligungsplattform auf www.laermaktionsplanung-schiene.de teilnehmen. Im PDF-Dokument:
- PDF-Datei: 117 kB
finden Sie weitere Informationen zur Nutzung.
Als Vertretung einer Kommune besteht die Möglichkeit, sich über einen kommunalen Fragebogen, der ab dem 20. November 2023 freigeschaltet wird, zu beteiligen. Alle Informationen, der entsprechende Link und das Passwort zur kommunalen Beteiligung werden separat bereitgestellt. Repräsentativ für eine Kommune ist nur ein Fragebogen auszufüllen. Das Eisenbahn-Bundesamt kann für jede Kommune nur jeweils einen ausgefüllten Fragebogen bei der Auswertung berücksichtigen.
Als Vertretung einer Kommune besteht die Möglichkeit, sich über einen kommunalen Fragebogen, der ab dem 20. November 2023 freigeschaltet wird, zu beteiligen. Alle Informationen, der entsprechende Link und das Passwort zur kommunalen Beteiligung werden separat bereitgestellt. Repräsentativ für eine Kommune ist nur ein Fragebogen auszufüllen. Das Eisenbahn-Bundesamt kann für jede Kommune nur jeweils einen ausgefüllten Fragebogen bei der Auswertung berücksichtigen.