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Hier finden Sie alle Informationen und aktuellen Meldungen zur Landtagswahl am Sonntag, den 06. September 2026.

allgemeine Informationen zur Landtagswahl 2026

Wer darf wählen?

Staatsangehörigkeit

volljährig, geboren bis

Hauptwohnung in LSA min. seit

deutsch

06.09.2008

06.06.2026

Sie müssen in einem Biederitzer Wählerverzeichnis stehen! Sie sind nur in einem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 26.07.2026 mit Hauptwohnung im Biederitzer Melderegister gespeichert waren!

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 27.07.2026:

Sie sind neu nach Biederitz gezogen?

→ Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Biederitz wählen!

Sie ziehen aus einer anderen Gemeinde in Sachsen-Anhalt zu:

    • Sie können bis 16.08.2026 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in Biederitz zu wählen oder
    • Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer alten Gemeinde (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).

Sie ziehen aus einem anderen Bundesland nach Biederitz:

    • Sofern Sie die Voraussetzungen eines Hauptwohnsitzes in Sachsen-Anhalt spätestens seit 06.06.2026 nicht erfüllen, sind Sie für die Landtagswahl am 06.09.2026 nicht wahlberechtigt.

Sie haben Ihre Hauptwohnung außerhalb von Biederitz zur Nebenwohnung und Ihre Biederitzer Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklärt:

Für Sie gelten die oben beschriebenen Regelungen und Fristen.

Ihre Hauptwohnung in Biederitz hat sich geändert?

Sie sind innerhalb von Biederitz umgezogen (Ummeldung) oder Sie haben Ihre Biederitzer Nebenwohnung mit Ihrer Biederitzer Hauptwohnung getauscht:

Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.

Sie waren abgemeldet?

→ Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!

Sie müssen bis 21.08.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu im Einwohnermeldeamt.

Gemeinde Biederitz
Wahlbüro
Magdeburger Straße 38
39175 Biederitz Tel.: 039292/603-88/-17/-15
E-Mail: meldestelle@gemeinde-biederitz.de
Web: https://www.gemeinde-biederitz.de/Verwaltung-und-Services/Unsere-Verwaltung/Wahlen/





vergangene Wahlen:

  • Bundestagswahl vom Sonntag, den 23. Februar 2025.

Vorläufige Ergebnisse - So haben unsere Ortschaften gewählt!

Am 23. Februar 2025 wurde der Deutsche Bundestag gewählt. Wie unsere Ortschaften gewählt haben, sehen Sie hier:



Ergebnisse der Bundestagswahl des Wahlkreises 66

Am 23. Februar 2025 wird der Deutsche Bundestag gewählt. Der Wahlkreis "66 - Altmark - Jerichower Land" umfasst alle Gemeinden des Landkreises Stendal, des Altmarkkreises Salzwedel und des Landkreises Jerichower Land.

Die Wahllokale schließen um 18:00 Uhr. Danach beginnt sofort die Auszählung der Stimmen. Gegen 18:30 Uhr werden die ersten Schnellmeldungen in den Wahlbüros der Einheits- und Verbandsgemeinden der drei Landkreise eintreffen. Die Ergebnisdaten werden hier auf der Internetseite des Landkreises Stendal in Echtzeit präsentiert. 

Zu den Ergebnissen der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 66

Hinweis: Aus den Wahlergebnissen eines einzelnen Wahlkreises können keine Schlüsse gezogen werden, welche Parteien oder Bewerber tatsächlich in den Bundestag gewählt sind. Die Präsentation hier spiegelt lediglich das Wahlverhalten der Wählerinnen und Wähler in Altmark und Jerichower Land wider.


Bundestagswahl 2025 - Wahllokale geöffnet, Verwaltung am Folgetag geschlossen!

Bei dieser Wahl geht es um die politische Zukunft unseres Landes. Ihre Stimme entscheidet mit, welche Parteien und Kandidaten die Regierung bilden und wichtige politische Entscheidungen treffen. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie die Demokratie aktiv mit!

Online-Wahlschein (Briefwahl/beantragter Wahlschein):

Die reguläre Beantragung eines Wahlscheines ist noch bis zum Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr möglich (§ 27 Abs. 4 Satz 1 BWO). Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr bei der Gemeinde beantragt werden (§ 28 Abs. 10 BWO).

Persönliche Stimmabgabe vor Ort:

Am kommenden Sonntag, den 23.02.2025, findet in der Zeit von 8:00 - 18:00 Uhr die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wählerinnen und Wählern übersandt worden sind, sind die persönlich zugeordneten Wahlbezirke angegeben. Folgende Wahllokale stehen hierfür zur Verfügung:

01 – Mehrzweckhalle
Heyrothsberger Straße 13 b, OT Biederitz

02 – FFW Heyrothsberge
Berliner Straße 7/8, OT Heyrothsberge

03 – Lentges Saal Gerwisch
Neuer Weg 6, OT Gerwisch

04 – Gemeindebüro Gübs
Dorfstraße 5, OT Gübs

05 – Mehrzweckhalle Königsborn
Möckerner Straße 42, OT Königsborn

06 – Bürgerhaus Woltersdorf
Königsborner Straße 10, OT Woltersdorf

Nach der Wahl erfolgt die Stimmauszählung durch Verwaltungsmitarbeiter. Aus diesem Grund bleibt die Verwaltung am darauffolgenden Tag (24.02.2025) geschlossen! Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständnis.


Bundestagswahl 2025: Wahlteilnahme sichern!

Heute sind es noch 13 Tage bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Wichtig ist, bei der Bundestagswahl mitzumachen, damit Sachsen-Anhalt mit einer möglichst hohen Anzahl an gewählten Vertretern im 21. Deutschen Bundestag vertreten wird, so Landeswahlleiterin Christa Dieckmann.

Im Wahllokal ist die Abstimmung am 23. Februar 2025 von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends möglich. Das ist der klassische und einfachste Weg.

Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte oder muss, sollte jetzt den Antrag so schnell wie möglich stellen, damit die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eintreffen und der Wahlbrief fristgerecht zurückgesandt werden kann, erinnert Landeswahlleiterin Christa Dieckmann.

Das Formular zur Beantragung der Briefwahl findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann auch online, per E-Mail oder mündlich bei der Gemeinde gestellt werden. Der Antrag muss den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift enthalten.

Damit die Stimmen berücksichtigt werden, muss der rote Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief eingedruckten Adresse eingegangen sein. Die Wähler sind selbst dafür verantwortlich, ihren Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt ihrer Unterlagen zurückzusenden oder – wenn es knapp wird – bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse direkt einzuwerfen.

Eine besondere Form der Briefwahl stellt die „Briefwahl an Ort und Stelle“ dar, die ab dem heutigen 10. Februar 2025 in jeder Gemeinde möglich ist. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei ihrer Wohnortgemeinde abholen, können die Briefwahl dort – an Ort und Stelle – während der Öffnungszeiten der Briefwahlstelle vornehmen. Die verschlossenen Wahlbriefe werden anschließend von der Gemeinde bis zur Auszählung am Wahlsonntag sicher verwahrt.


Musterstimmzettel für die Wahl am 23.02.2025

Der Musterstimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 steht fortan zur Einsicht zur Verfügung. Damit besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig mit dem Aufbau und den Wahlmöglichkeiten vertraut zu machen.

Auf dem Stimmzettel haben Sie zwei Stimmen:

Erststimme – für eine Wahlkreisbewerberin oder einen Wahlkreisbewerber Ihrer Region
Zweitstimme – für die Landesliste einer Partei, die entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag ist

Die Einsicht in den Musterstimmzettel kann helfen, sich optimal auf den Wahlvorgang vorzubereiten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Wahlentscheidung im Vorfeld informiert zu treffen.

Beantragung eines Onlinewahlscheines für die bevorstehende Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

In diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen mit Briefzustellung über die Internetpräsentation der Gemeinde Biederitz zu beantragen.

Über folgenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung

-> ONLINEWAHLSCHEIN (https://www.wahlschein.de/15086005)

Ihr Wahlbenachrichtigungsanschreiben wird bis zum 02.02.2025 versandt.

Nützliche Informationen wie die Adressanschriften der Wahllokale, die barrierefreie Zugänglichkeit der Wahlräumlichkeiten oder die Kontaktdaten der Wahlbehörde finden Sie dort ebenfalls.

Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bis zum 18.02.2025, bis 08:00 Uhr möglich. Bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 21.02.2025, bis 15:00 Uhr.

Beachten Sie jedoch, dass das Verschicken der Briefwahlunterlagen mit dem Postweg im Normalfall bis zu 3 Tage dauern kann. Generell werden die Stimmzettel bzw. die Wahlunterlagen dem Einwohnermeldeamt erst ab 07.02.2025 zur Verfügung gestellt, sodass die Möglichkeit eines „Briefwahlganges“ innerhalb der Verwaltung nicht sofort nach der Freischaltung des Portals besteht.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Einwohnermeldeamt zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 039292/ 603-88 oder -17 zur Verfügung.