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Interessenbekundung - Namensrechte Sporthallen

Interessenbekundungsverfahren
zur Vergabe der Namensrechte an den gemeindeeigenen Sporthallen in den Ortsteilen Biederitz und Gerwisch

Die Gemeinde Biederitz betreibt eine Zweifeldsporthalle in der Schillerstraße im OT Biederitz sowie eine Zweifeldsportanlage in der Straße Am Wuhneweg im OT Gerwisch.
Beide Hallen verfügen über Zuschauertribünen und werden für den Schulsport sowie für den Vereinssport intensiv genutzt.

Vor allem durch die Austragung von Ligaspielen / Turnieren oder anderweitiger Sportveranstaltungen im Zuge der Vereinssportnutzung erlangen die Hallen eine hohe regionale Aufmerksamkeit und sind somit für Werbezwecke optimal geeignet.

Aufgrund dessen möchte die Gemeinde Biederitz die Namensrechte an den Hallen in dem unten näher beschriebenen Interessenbekundungsverfahren öffentlich vergeben – wobei die Namensrechte an eine private Einzelperson, eine juristische Person oder einen Gewerbebetrieb vermietet werden soll:

Anforderungen an ein die Abgabe einer Interessenbekundung

Allgemeines:
Eine Interessenbekundung ist schriftlich bis zum 13.09.2026 an die Gemeinde Biederitz, Magdeburger Straße 38 in 39175 Biederitz auf dem Postweg (verschlossenen und klar als Interessenbekundung gekennzeichnet) zu richten oder per E-Mail an hauptamt@gemeinde-biederitz.de zu senden.
In der Bekundung müssen folgende Mindestangaben enthalten sein:

  • Wer möchte Mieter der Namensrechte sein (Name, Vorname, Wohnanschrift bzw. bei Gewerbetreibenden / juristischen Personen der vollständige Name mit Anschrift)
  • Summe des Mietangebotes jeweils für die drei Varianten der Mietdauer

Mietgegenstand und Mietdauer

Vermietet werden die Namensrechte an den benannten kommunalen Sporthallen zu Werbezwecken.

Der zukünftige Mieter unterbreitet der Gemeinde mit Angebotsabgabe seinen Namensvorschlag. Dieser ist durch die Gemeindeverwaltung zu prüfen und zu bestätigen. Über den schlussendlichen Namen der Sporthalle hat der jeweilige Ortschaftsrat per Beschluss zu entscheiden.

Da die Sporthallen für den Grundschulsport genutzt werden, sind jedoch folgende Gewerbebranchen nicht zugelassen:

  • Werbung für alkoholische Getränke, für Tabak oder elektronische Zigarettenprodukte jeglicher Art oder Cannabis
  • Werbung für pornografische Inhalte
  • Werbung für Glücksspiel jeglicher Art

Der Mieter der Namensrechte ist berechtigt, auf eigene Kosten, eine geeignet große Werbung an der Außenfassade der jeweiligen Sporthalle anzubringen, welche nach Ablauf der Mietzeit auf eigene Kosten unverzüglich zu entfernen ist. Alle dazu nötigen Genehmigungen zum Anbau einer Werbeanlage sind durch den Mieter zu beantragen und der Gemeinde vor Anbau nachzuweisen.

Falls eine fristgerechte Entfernung der Werbung nicht erfolgt ist, wird dies seitens der Gemeinde kostenpflichtig erfolgen und dem Mieter berechnet.
Die Montage der Werbung muss im Vorfeld von der Gemeindeverwaltung schriftlich bestätigt werden.

Weiterhin verpflichtet sich die Gemeinde die Sporthallen-Namen auf der Homepage sowie in den Social-Media-Kanälen der Gemeinde zu benennen, um so die Werbungsreichweite deutlich zu erhöhen.

Bei der Mietdauer kann aus drei Modellen gewählt werden:

  • Einjahresvertrag – Mindestangebot 5.000,00 € pro Jahr
  • Dreijahresvertrag – Mindestangebot 5.000,00 € pro Jahr und die Gewährung von einem frei zur Verfügung stehenden Tag pro Jahr der Sporthalle für Werbezwecke (dieser Tag wird anhand des Belegungsplanes von der Gemeinde vorgegeben.)
  • Zehnjahresvertrag – Mindestangebot 4.750,00 € und die Gewährung von zwei frei zur Verfügung stehenden Tagen pro Jahr der Sporthalle für Werbezwecke (diese Tage werden anhand des Belegungsplanes von der Gemeinde vorgegeben.)

Der Mietpreis ist im Voraus, spätestens zum 15.02. eines jeden Jahres, in voller Höhe zzgl. 19 % Umsatzsteuer an die Gemeinde zu bezahlen. Das Kalenderjahr ist das Mietjahr. Somit beginnt der Mietvertrag erstmalig zum 01.01.2027.

Die befristeten Mietverträge können nicht verlängert werden und enden spätestens mit Ablauf der Befristung. Es erfolgt dann jeweils im Voraus rechtzeitig ein neues Interessenbekundungsverfahren zur weiteren Vergabe der Namensrechte.

Der Mietvertrag wird nach Bestätigung des Namenvorschlags mit dem Höchstbieter abgeschlossen. Falls alle Angebote in gleicher Höhe eingehen sollten, entscheidet das Eingangsdatum – das zuerst eingegangene Angebot wird in diesem Fall angenommen.

Rechtliches
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Mietvertrages.

Aufwendungen und Auslagen, welche den Bietern im Zuge der Erstellung der Bekundung entstehen, werden nicht erstattet.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Ansprechpartner
Falls Fragen entstehen sollten, im Zusammenhang mit der Abgabe einer Interessenbekundung, sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an hauptamt@gemeinde-biederitz.de zu richten.