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Grünschnittsammelplatz

Gerwischer Weg, 39175 Biederitz


Öffnungszeiten:

vom 01.03. – 25.10.2025

vom 29.10. – 29.11.2025
Mittwoch 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 17:00 Uhr
Freitag 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 15:00 - 17:00 Uhr
Samstag 08:30 - 12:30 Uhr
Samstag 08:30 - 12:30 Uhr
  • 18.04.2025 - geschlossen (Feiertag) 
  • 03.10.2025 - geschlossen (Feiertag)
  • 31.10.2025 - geschlossen (Feiertag)
  • 17.01.2026 - Weihnachtsbaumabgabe in der Zeit von 17.00 – 22.00 Uhr 

Neue Einteilung des Grünschnittsammelplatzes zur ALB-Bekämpfung

Zur effektiven Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) wird der Grünschnittsammelplatz in Biederitz ab sofort in zwei Bereiche eingeteilt:

  1. Containerbereich – Hier dürfen ausschließlich Rasenschnitt, Laub, Kräuter und Gräser entsorgt werden. Die Container müssen manuell befüllt werden, da kein automatisiertes System vorhanden ist.
  2. Freifläche an der Mauer – Dieser Bereich ist für Hecken- und Baumschnitt, Äste, Stämme sowie Landschaftspflegeholz vorgesehen. Hier kann die Abladung wie gewohnt erfolgen.

Die Aufteilung gilt für alle umliegenden Ortschaften, da eine Trennung nach Holzarten und Quarantänezonen vor Ort nicht praktikabel ist. Zudem erschweren datenschutzrechtliche Vorgaben eine genaue Überprüfung der abgebenden Personen.

Wichtiger Hinweis zur Quarantänezone:

Die Regelungen zur Entsorgung gelten ausschließlich für die Abgabe von Grünabfällen. Bei Fällungen und Baumschnittmaßnahmen an 15 besonders betroffenen Pflanzenarten innerhalb der Quarantänezone ist weiterhin eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Regelungen für Fällungen:

  • Fällungen oder Baumschnitt an betroffenen Pflanzenarten mit einem Stammdurchmesser von mehr als 1 cm müssen mindestens 14 Tage vorab bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) gemeldet werden.
  • Vor jeder Maßnahme erfolgt eine Kontrolle der Gehölze auf einen möglichen Befall mit dem ALB.
  • Die betroffenen Pflanzenarten sind: Ahorn, Esche, Linde, Birke, Hainbuche, Pappel, Blasenbaum, Haselnuss, Platane, Buche, Kastanie, Ulme, Erle, Kuchenbaum und Weide.

Transportverbot für Holz aus der Quarantänezone:

  • Das Verbringen von Holz dieser Pflanzenarten aus der Quarantänezone ist strengstens untersagt, um eine weitere Ausbreitung des ALB zu verhindern.
  • Transporte müssen mindestens zwei Wochen im Voraus angemeldet und genehmigt werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und strikte Einhaltung dieser Regelungen, um die Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers zu unterstützen und eine weitere Verbreitung zu verhindern.

zugelassene Materialien

Zugelassene Materialien:

Stammholz, Äste, Baumschnitt, Stroh, Unkraut, Stauden, Fallobst, Früchte, Gemüse, Gras-/Rasenmahd, Laub, Sträucher, Pflanzen, Wurzeln

Nicht zugelassene Materialien:

Bauholz, Fenster, Türen, Paletten, Dielen, Zäune (Jägerzaun, Pfosten), lackierte / imprägnierte Hölzer (Beeteinfassungen), Speisereste, teerhaltiges Holz (Bahnschwellen, Pfosten), Friedhofsabfälle (Kränze, Blumengestecke, Pflanz- schalen, Blumentöpfe, Säcke), Steine, Gehwegplatten 


Alle vom Bürger angelieferten Behältnisse (Säcke, Kisten, Blumentöpfe etc. ) müssen ausgeleert und wieder mitgenommen werden. Kunststoffe gehören nicht auf den Sammelplatz!