Schiedsstelle
Vorsitzender Stefan Bruns
Gemeinde Biederitz
Magdeburger Straße 38
39175 Biederitz
Allgemeine Informationen
Schiedsstelle der Gemeinde Biederitz
Die Gemeinde Biederitz hat auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) entsprecehnd eine Schiedsstelle eingerichtet.
Was ist eine Schiedsstelle?
Die Schiedsstelle ist eine vorgerichtliche Instanz mit dem Auftrag, zu schlichten und nicht zu richten. Sie leistet einen wertvollen Beitrag zur Entlastung der Justiz, arbeitet ehrenamtlich und ist unparteiisch.
Sie wird auf Antrag tätig bei:
- Freiwilliger außergerichtlicher Streitschlichtung (über vermögensrechtliche Ansprüche sowie nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre)
- Obligatorischer außergerichtlicher Streitschlichtung (die Durchführung eines Einigungsversuches ist in bestimmten Rechtsstreitigkeiten vor Klageerhebung gesetzlich vorgeschrieben, z.B. bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten wegen Störungen vom Nachbargrundstück, Überwuchses, Hinüberfallens von Früchten, eines Grenzbaums oder Verletzung der persönlichen Ehre ohne presserechtlichen Bezug)
- Sühneverfahren in Strafsachen vor Erhebung der Privatklage (wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung
Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen kann.
Die Schiedsperson kann kein "Urteil" fällen, sondern nur versuchen, die Parteien friedliche und gütlich zu einigen. Bleibt die Schlichtung erfolglos, erhält der Antragsteller hierüber
- bei Strafsachen eine Sühnebescheinigung
- bei Zivilsachen eine Erfolgslisigkeitsbescheinigung
Weitere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Broschüre "Einigung am Gartenzaun".
Sprechzeiten
Sprechzeiten finden nur nach persönlicher Absprache statt.
Hinweis:
Die Schiedsstelle bleibt in der Zeit vom 17.06. bis 05.07.2024 wegen Urlaub geschlossen.