Änderung der Steuerklasse bei mehreren Arbeitgebern für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen

Volltext

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

Erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Frist

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

Hinweise (Besonderheiten)

keine