Beschädigtenversorgung für Inhaftierte beantragen
Volltext
Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.
Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes . Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.
Voraussetzungen
Gesundheitliche Schädigung während der Haft
Erforderliche Unterlagen
Rehabilitierungsbescheinigung
Frist
Keine für die Antragstellung.
Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.
Bearbeitungsdauer
Selten unter 12 Monaten
Kosten
keine
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.