Die Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

Volltext

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Verfahrensablauf

  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Voraussetzungen

  •  Mindestalter 18 Jahre
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

Kosten

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

Frist

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

§15d Absatz 4 i.V.m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV