Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben

Volltext

Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).

Teaser

Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht.

Voraussetzungen

  • Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulas-sungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. 
  • Einzelne dieser gewerblichen Betätigungen sollen nicht fortgeführt werden.  
     

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung
  • Original der Handwerkskarte bei Löschung eines zulassungspflichtigen Handwerks

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
abrufbar ist.

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

Ihre Eintragung wird umgehend gelöscht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Löschung kann nicht rückwirkend vorgenommen werden, so dass sie frühestens mit dem Datum des Zugangs des Löschungsantrags erfolgen kann.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

ja

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine besonderen Hinweise oder Besonderheiten.