Hund anmelden

Volltext

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

Voraussetzungen

  • Sie halten einen Hund

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Frist

Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

  • Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung

    Gebühr: Mindestens 10,00 EUR, höchstens 50,00 EUR. (Vorkasse: nein)

  • Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes

    Gebühr: Mindestens 10,00 EUR, höchstens 50,00 EUR. (Vorkasse: nein)