Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Stand: 01.10.2021

URL: www.gemeinde-biederitz.de

 

Die Gemeinde Biederitz setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.gemeinde-biederitz.de/

 

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Gemeinde Biederitz ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.
  • Weitere Bemühungen werden nachträglich ergänzt!

 

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

  • Videos: Noch nicht alle unsere Videos haben derzeit einen Untertitel.
  • PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. Beispielsweise werden Satzungen, Richtlinie und Verordnungen mit Unterschrift eingescannt.
  • Einfache Sprache: Wir sind bemüht zeitnahe einen Reiter mit Leichter Sprache einzurichten.
  • Andere Probleme: Wir sind bemüht, Unterseiten mit Tabellen an die Anforderungen der Barrierefreiheit anzupassen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist derzeit zu großen Teilen mit den oben genannten Richtlinien vereinbar. Die Barrierefreiheit wurde von uns in der Vergangenheit während der Entwicklung bedacht, jedoch können bestimmte Stellen noch Barrieren aufweisen, zum Beispiel im Hinblick auf neuere Anforderungen der Barrierefreiheit.

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß Paragraph 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ 

 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Link können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

 

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

 

Einheitsgemeinde Biederitz

Bürgermeister Kay Gericke
Magdeburger Straße 38
39175 Biederitz

 

Telefon 039292/ 603 - 72
Telefax 039292/ 603 - 95
Mail 

Erfahren Sie mehr!
 

Online buchen

sagsunseinfach

RBB Biederitz
 
 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

Keine Veranstaltungen gefunden
 
 
Anfahrt
 
 
 
Login   ·   Impressum   ·   Startseite   ·   Datenschutz   ·   Barrierefreiheit