Informationen zu Passdokumenten
Personalausweis
Zur Beantragung benötigen Sie:
- biometrisches Lichtbild (max. 6 Monate alt)
- Personalausweis/Reisepass, Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde)
- die Anwesenheit des Passbewerbers ist, unabhängig vom Alter, unbedingt notwendig
- falls der Passbewerber unter 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate) ist, müssen beide Sorgeberechtigten unter Vorlage ihres Personalausweises/Reisepasses zur Unterschrift im Meldeamt erscheinen. Erscheint nur ein Sorgeberechtigter, wird zwingend eine Zustimmungserklärung des 2. Sorgeberechtigten benötigt. Bei alleinigem Sorgerecht wird ein Sorgerechtsnachweis gebraucht.
Gültigkeit (Antragsteller unter 24 Jahren): |
6 Jahre | Gebühren (Antragsteller unter 24 Jahren): | 22,80 € |
Gültigkeit (Antragsteller über 24 Jahren): | 10 Jahre | Gebühren (Antragsteller über 24 Jahren): | 37,00 € |
Dauer der Beantragung: 2-3 Wochen |
Vorläufiger Personalausweis
Zur Beantragung benötigen Sie:
- biometrisches Lichtbild (max. 6 Monate alt)
- Personalausweis/ Reisepass, Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde)
- die Anwesenheit des Passbewerbers ist, unabhängig vom Alter, unbedingt notwendig
- falls der Passbewerber unter 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate) ist, müssen beide Sorgeberechtigten unter Vorlage ihres Personalausweises/Reisepasses zur Unterschrift im Meldeamt erscheinen. Erscheint nur ein Sorgeberechtigter, wird zwingend eine Zustimmungserklärung des 2. Sorgeberechtigten benötigt. Bei alleinigem Sorgerecht wird ein Sorgerechtsnachweis gebraucht.
Gültigkeit: höchstens 3 Monate | Gebühren: 10,00 € |
Dauer der Beantragung: sofort
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Reisepass
Zur Beantragung benötigen Sie:
- biometrisches Lichtbild (max. 6 Monate alt)
- Reisepass/Personalausweis, Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde)
- die Anwesenheit des Passbewerbers ist, unabhängig vom Alter, unbedingt notwendig
- falls der Passbewerber unter 18 Jahre ist, müssen beide Sorgeberechtigten unter Vorlage ihres Personalausweises/Reisepasses zur Unterschrift im Meldeamt erscheinen. Erscheint nur ein Sorgeberechtigter, wird zwingend eine Zustimmungserklärung des 2. Sorgeberechtigten benötigt. Bei alleinigem Sorgerecht wird ein Sorgerechtsnachweis gebraucht.
Gültigkeit (Antragsteller unter 24 Jahren): |
6 Jahre | Gebühren (Antragsteller unter 24 Jahren): | 37,50 € |
Gültigkeit (Antragsteller über 24 Jahren): | 10 Jahre | Gebühren (Antragsteller über 24 Jahren): | 60,00 € |
Dauer der Beantragung: bis zu 8 Wochen | ||
Es besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. | ||
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Dauer der Beantragung: Expresspassbestellungen werktags (Mo-Fr bis 12:00 Uhr) werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag bis 12:00 Uhr der Passbehörde zugestellt.
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Kinderreisepass
Zur Beantragung benötigen Sie:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- alter Kinderreisepass/ Geburtsurkunde
- die Anwesenheit des Passbewerbers ist, unabhängig vom Alter, unbedingt notwendig
- beide Sorgeberechtigten müssen unter Vorlage ihres Personalausweises/Reisepasses zur Unterschrift im Meldeamt erscheinen. Erscheint nur ein Sorgeberechtigter, wird zwingend eine Zustimmungserklärung des 2. Sorgeberechtigten benötigt. Bei alleinigem Sorgerecht wird ein Sorgerechtsnachweis gebraucht.
Gültigkeit: 1 Jahr (max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) - Der Kinderreisepass kann max. 2 x aktualisiert bzw. verlängert werden.
Gebühren (Erstbeantragung): 13,00 € (Aktualisierung/ Verlängerung): 6,00 €
Dauer der Beantragung: sofort
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Anmeldung Hauptwohnsitz/ Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz)
Informationen zur Anmeldung des Wohnsitzes
Damit Sie auch amtlich in Ihrer neuen Gemeinde Biederitz mit den Ortsteilen Biederitz, Gerwisch, Gübs, Heyrothsberge, Königsborn und Woltersdorf wohnen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Biederitz anmelden. Gleichzeitig wird dort Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis und - falls vorhanden - im Reisepass und Kinderreisepass der neue Wohnort vermerkt.
Ihre Anmeldung zum Wohnsitz ist persönlich unter Vorlage des
- Personalausweises und/oder - falls vorhanden - Reisepasses, Kinderreisepasses und einer
- Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug
vorzunehmen.
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, wird das folgende, vollständig ausgefüllte Formular benötigt: -> Einverständniserklärung
Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen persönlich erscheinen.
Zusätzlich ist dann ggf. eine Eheurkunde sowie bei minderjährigen Kindern die Geburtsurkunden vorzulegen. Ausländische Urkunden sind mit Übersetzung im Original vorzulegen.
Führungszeugnisse
Informationen zum Führungszeugnis
Informationen zu einfachen oder erweiterten Führungszeugnissen finden Sie >>> hier <<<
Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren
Informationen zu Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde zu erheben. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben:
a) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG i.V.m. mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
b) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 i.V.m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
c) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
d) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
e) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie entweder schriftlich beantragen oder durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der Gemeinde Biederitz, Einwohnermeldeamt (Zi.-Nr. 13), Berliner Straße 25 in 39175 Biederitz OT Heyrothsberge während der allgemeinen Öffnungszeiten vornehmen.