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Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen

Einheitsgemeinde Biederitz, den 20. 06. 2023

Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände in den Seen und Flüssen hat der Landkreis am 19. Juni 2023 eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen erlassen. Jegliche Entnahmen mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern sind bis zum 30. September 2023 oder bis auf Widerruf untersagt. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, öffentliche und private Grün- und Gartenflächen, Ackerflächen sowie Sportanlagen (z. B. Rasen- und Tennisplätze) in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr zu bewässern. Dies gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen sowie für Bewässerungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. In besonderen Einzelfällen kann hier eine Ausnahmegenehmigung bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden.

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

 

Die Kreisverwaltung bittet daher eindringlich, sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Auch in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr ist eine mögliche Bewässerung auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken. Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen kann im Amtsblatt Nr. 14/2023 auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de eingesehen werden.

 

Fragen, Anregungen oder Beschwerden zur Thematik sind zuständigkeitshalber direkt an die Wasserbehörde des Landkreises zu richten. Diese ist wie folgt zu erreichen:

Tel.:    03921/ 949 7410

Mail:   

 
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