Einheitsgemeinde Biederitz
Magdeburger Straße 38
39175 Biederitz
(039292) 603-72
(039292) 603-95
E-Mail:
Homepage: www.gemeinde-biederitz.de
Aktuelle Meldungen
Laubentsorgung der Straßenbäume in den einzelnen Ortschaften
(04. 10. 2022)Die Gemeinde Biederitz weist darauf hin, dass ab Oktober in den Ortschaften das Laub der Straßenbäume wieder abgeholt wird. Dies erfolgt Montag und Freitag in Biederitz in der Heyrothsberger Straße, Bahnhofstraße, Lindenstraße, Harnackstraße, Magdeburger Straße und Friedrich-Engels-Straße; mittwochs in Königsborn (Möckerner Straße/Oberdorf), Gübs (Dorfstraße) und Woltersdorf (Hauptstraße) und Donnerstag in Gerwisch (Breiter Weg, Seedorfer Straße, August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße und Lindenstraße).
Die Bürger der Ortschaften werden gebeten, ausschließlich das Laub der Straßenbäume zusammen zu häufen und einen Meter von der Straße entfernt in „Wurstform“ zu lagern. Das Laub muss mit dem Laubsauger von der Straße aus gut zu erreichen sein.
Es sollte vermieden werden, Steine, Baumfrüchte und Nüsse mit aufzunehmen. Diese können große Schäden an den Gerätschaften anrichten.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis, dass Gartenabfälle sowie Laub von privaten Grundstücken weiterhin auf dem Grünschnittplatz abzugeben sind. Dieser hat noch bis zum 30.11.2022 geöffnet. Ab dem 02.11.2022 ändern sich hier die Öffnungszeiten wie folgt:
Mittwoch von 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag von 15.00 – 17.00 Uhr
Samstag von 8.30 – 12.30 Uhr.
Die Gemeindearbeiter sind angewiesen, Gartenabfälle und Laub der Grundstücke nicht mit abzufahren sowie nicht passierbare Wege/Straßen zu meiden.
Weitere Informationen zum Grünschnittsammelplatz finden Sie <<< hier >>>
Foto: Laubentsorgung durch Gemeindearbeiter
Lärmbelästigung - Ihr Ordnungsamt informiert
(13. 08. 2021)Zahlreiche Anlässe können aus einer nachbarschaftlichen Gemeinschaft einen immer schlimmer werdenden Streitfall unter den beteiligten Parteien hervorrufen. Ein Großteil der Beschwerden zielt dabei auf ruhestörenden Lärm.
Ein friedliches Miteinander ist das oberste Gebot in der unmittelbaren Nachbarschaft. Für alle anderen Fälle kümmern sich zuständige Behörden um eine gütliche Einigung oder auch die Ahndung/ Verfolgung von Verstößen.
Sollte beispielsweise keine Einigung zwischen den Streitparteien gefunden werden, kann die in Biederitz befindliche Schiedsstelle hinzugezogen werden. Diese führt ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durch. Würde das Güteverfahren durch die Schiedsstelle ebenfalls scheitern, erstellt die ehrenamtliche Schiedsperson eine Bescheinigung, die den Weg für eine Klage vor dem Amtsgericht freimacht.
Bei der Verfolgung von Verstößen ist es wichtig, die einzelnen Zuständigkeiten der Ordnungsbehörden differenzieren zu können:
Wird der Lärm durch Maschinen oder Geräte (z.B. Rasenmäher, Motorkettensägen, Betonmischer, Heckenscheren, Freischneider o.ä.) verursacht? Dann ist die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land der richtige Ansprechpartner. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung liegt folglich im Zuständigkeitsbereich der o.g. Behörde.
Wird der Lärm durch laute Feiern oder Haustiere verursacht, vollzieht wiederum das Ordnungsamt der Gemeinde Biederitz das Ordnungswidrigkeitengesetz. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die Allgemeinheit (mehrere Parteien) im erheblichen Maße (schwerwiegend und regelmäßig) belästigt fühlen muss.
Für Lärm durch gewerbliche Anlagen oder Betriebe ist die untere Immissionsschutzbehörde zuständig.
Grundsätzlich gilt die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe sowie die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, da hier ein höheres Ruhebedürfnis besteht. Die Mittagsruhe ist nicht mehr bundesweit gesetzlich vorgeschrieben. Zudem befinden sich in der aktuell geltenden Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Biederitz keine gesonderten Festlegungen bezüglich der Mittagsruhe.
„Durch eine gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Ruhezeiten kann einem Nachbarschaftsstreit oder einer generellen Lärmbelästigung in jedem Fall vorgebeugt werden“, so appelliert das Ordnungsamt an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.
Kontaktdaten der Behörden
Schiedsstelle Biederitz:
Tel.: 0171/6306239 oder E-Mail:
Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises:
Tel.: 03921 949 7000 oder E-Mail:
Gemeinde Biederitz, Ordnungsamt:
Tel.: 039292/60372 oder E-Mail:
Foto: Lärmbelästigung - Ihr Ordnungsamt informiert
Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis zum Schutz gegen die Geflügelpest
(15. 12. 2020)Zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest (HPAIV H5) durch Wildvögel gilt ab sofort eine Stallpflicht im Jerichower Land für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Dieses darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt ab 16. Dezember 2020 in Kraft.
Die Pressemitteilung, sowie die Allgemeinverfügung können Sie unten einsehen:
[Pressemitteilung des Landkreises]
[Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht]
Foto: Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis zum Schutz gegen die Geflügelpest
Blutspendetermin in Gerwisch
(28. 10. 2020)Fälschlicherweise hat das DRK das Feuerwehrgerätehaus in Gerwisch als Ort der nächsten, durchzuführenden Blutspende angegeben.
Der Blutspendetermin (17.11.2020) wird nicht im Feuerwehrgerätehaus, sondern in der Sporthalle Blau-Weiß Gerwisch, Am Wuhneweg 1, 39175 Biederitz OT Gerwisch, von 16 Uhr bis 19 Uhr stattfinden.
Foto: Blutspende in Gerwisch
Nachbarschaftshilfe für Senioren und Hilfsbedürftige
(28. 07. 2020)Die seit Ende März 2020 bestehende gemeinschaftliche Einkaufshilfe für Senioren und Hilfsbedürftige hat sich mittlerweile in den Ortschaften der Gemeinde Biederitz bewährt und wird auch gut angenommen. Aufgrund dessen soll die Nachbarschaftshilfe auch unabhängig vom Verlauf der Corona-Pandemie bestehen bleiben. So sollen neben Senioren, die Probleme haben eigenständig einkaufen zu gehen, auch gesundheitlich Beeinträchtigte die Hilfe in Anspruch nehmen können.
Hierbei wird seitens der Initiatorin, Frau Alexandra Koch, der individuelle Bedarf und die persönlichen Einschränkungen in einem schnellen und unkomplizierten Verfahren geprüft. Diese Vorgehensweise soll die Leute nicht abschrecken, jedoch vor möglichem Missbrauch schützen.
Wer Hilfe benötigt oder selbst helfen möchte, der braucht nicht zu zögern und sollte einfach die freiwilligen Helfer in der Gemeinde Biederitz unter der Telefonnummer 039292/ 603 41 anrufen oder eine Mail an senden.
Jeder kann helfen, indem er diese Mitteilung auch an ältere Mitmenschen oder Hilfsbedürftige im gesamten Gemeindegebiet weiterleitet. Vielen Dank!
Foto: Einkaufshilfe
Grünschnittsammelplatz ab 24.03.2020 vorerst geschlossen
(25. 03. 2020)Ab Dienstag, 24.03.2020 werden die Wertstoffhöfe sowie die Grünschnittplätze im Landkreis Jerichower Land bis auf Widerruf für jegliche Art der Selbstanlieferung von Abfällen geschlossen.
Die Maßnahmen dienen der gebotenen Reduzierung zwischenmenschlicher Kontakte entsprechend der verschärften Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Krise. Des Weiteren können so die Kräfte gebündelt werden und die AJL mbH die fortlaufende Rest- und Bioabfallabfuhr sicherstellen. Priorität hat die Abholung der Abfallbehälter von Privathaushalten und Unternehmen.
Containerdienste können ihre gewerblichen Abfallmengen nach Absprache mit dem jeweiligen Betriebsstättenleiter kostenpflichtig an den Umschlag- bzw. Kompostierungsanlagen der AJL mbH in Ziepel und Parey anliefern:
• Kontakt Parey: 039349/215
• Kontakt Ziepel: 039224/94321 oder 039224/94332
Für Gewerbebetriebe besteht außerdem die Möglichkeit, ihren Abfall kostenpflichtig nach Absprache bei der Altmärkischen Entsorgung und Transport GmbH in Tangermünde anzuliefern (Tel.: 039322/2944).
Sobald die Gesamtlage es ermöglicht, werden diese Einschränkungen – gegebenenfalls teilweise – wieder aufgehoben. Dies wird fortlaufend geprüft.
Foto: Coronavirus
Beschluss der Bundesregierung und Ausgangsbeschränkung des Landes
(22. 03. 2020)Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben nachfolgenden Beschluss gefasst. Die Regelungen gelten ab 00:00 Uhr!
Bitte lesen Sie den Beschluss sorgfältig durch. Weiterhin sind die dort aufgezählten Einschränkungen zu beachten und entsprechend umzusetzen.
![]() |
![]() |
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration von Sachsen-Anhalt hat am Folgetag daraufhin eine Ausgangsbeschränkung bekanntgegeben.
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
[Ausgangsbeschränkung Land Sachsen-Anhalt]
Foto: Coronavirus