Nachweis für die Notbetreuung ab dem 11.01.2021
Einheitsgemeinde Biederitz, den 11. 01. 2021
Mit der 2. ÄnderungsVO der 9. Eindämmungsverordnung des Landes hat sich auch der Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen/ bei Kindertagespflegestellen und Schulen im Landkreis Jerichower Land geändert.
Die aktuellsten Nachweise für die Notbetreuung ab dem 11.01.2021
finden Sie weiter unten als Download aufgeführt.
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